Abgabetermin der Steuererklärung 2023: 02. September 2024
Am 02. September 2024 endet die offizielle Frist zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2023. Diese Frist gilt nicht nur für die Einkommensteuererklärung, die bis zum 31. Juli des auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres eingereicht werden muss, sondern auch für all jene, die verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben oder vom Finanzamt zur Erklärung aufgefordert wurden.
Ein Neuer Zeitraum für die Abgabe
Bis 2019 galt der 31. Mai als Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung. Seither wurde diese Frist um zwei Monate verlängert, was den Steuerzahler*innen mehr Zeit einräumt, ihre Unterlagen vorzubereiten. Diese Änderung hat jedoch auch zur Folge, dass es bei verspäteter Abgabe striktere Sanktionen gibt. Fällt der Abgabetermin auf ein Wochenende, wird das Datum auf den folgenden Montag verschoben.
Freiwillige Abgabe und deren Vorteile
Nicht jeder ist verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen. Für viele kann es sich jedoch lohnen, freiwillig eine Erklärung abzugeben. Besonders bei bestimmten persönlichen Lebensereignissen oder -umständen wie dem Berufseinstieg, einer Eheschließung, der Geburt eines Kindes oder hohen Werbungskosten kann man von einer möglichen Steuererstattung profitieren. Auch für Studierende oder Alleinerziehende kann die freiwillige Abgabe vorteilhaft sein.
Die Frist für eine freiwillige Abgabe beträgt bis zu vier Jahre, wobei eine Fristverlängerung nicht möglich ist.
Fristverlängerung für Steuerberater
Für Steuerpflichtige, die von Angehörigen der steuerberatenden Berufe vertreten werden, wird die Abgabefrist jedoch bis zum letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres verlängert. Das bedeutet für die Steuererklärung 2023, dass diese nicht bis Ende Juli 2024, sondern erst bis Ende Februar 2025 eingereicht werden muss.
Sanktionen bei verspäteter Abgabe
Eine verspätete Abgabe kann einige Konsequenzen nach sich ziehen, darunter Steuerschätzungen, Zinsen, Verspätungszuschläge und gegebenenfalls Zwangsgelder. Daher ist es ratsam, die Fristen im Auge zu behalten und rechtzeitig zu handeln.
Verpflichtungen zur Abgabe der Steuererklärung
Verpflichtet zur Abgabe einer Steuererklärung ist man in verschiedenen Fällen: Bei selbstständiger Tätigkeit, beim Erhalt eines individuellen Freibetrags, der die Lohnsteuer senkt, oder wenn man über 410 Euro Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld erhalten hat. Ehepaare, die gemeinsam veranlagt werden und in Steuerklasse 4 ohne Faktor sind, sind nicht automatisch zur Erklärung verpflichtet. Dennoch lohnt es sich oft, die Erklärung abzugeben, um mögliche Rückzahlungen zu erhalten.
Elektronische Abgabe der Steuererklärung
In Deutschland kann die Steuererklärung seit 1999 auch elektronisch über das ELSTER-Portal eingereicht werden. Diese digitale Übermittlung bietet insbesondere Vorteile, wenn die Erklärung erst kurz vor Ablauf der Frist eingereicht wird.
Fazit
Die rechtzeitige Abgabe der Steuererklärung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern kann auch finanzielle Vorteile mit sich bringen. Es ist wichtig, sich rechtzeitig über die eigenen Verpflichtungen zu informieren und die notwendigen Unterlagen vorzubereiten, um mögliche Sanktionen zu vermeiden und von möglichen Rückzahlungen zu profitieren.
Wo: Örtliches Finanzamt in Deutschland
Wann: Montag, 02. September 2024