Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland: Pressemeldung vom 18. April 2025
Diebstahl von Geldbörsen in Bockhorn
Am Donnerstagmittag wurden Kunden eines an der Straße Alte Bahnlinie ansässigen Lebensmitteldiscounters Opfer von Dieben. Nach bisherigen Erkenntnissen wurden einem 56-jährigen Mann aus Varel und einer 83-jährigen Frau aus Zetel während des Einkaufs ihre Geldbörsen entwendet. Zeugen werden gebeten, sachdienliche Beobachtungen der Polizei in Varel unter der Telefonnummer 04451-9230 mitzuteilen.
Sachbeschädigung an der Oberschule Varel
In der Zeit von Dienstagnachmittag bis Donnerstagmorgen lösten bislang unbekannte Täter einen Briefkasten samt Halterung von der Fassade der Oberschule Varel an der Arngaster Straße und entwendeten diesen. Zeugen werden gebeten, sachdienliche Hinweise der Polizei in Varel unter der Telefonnummer 04451-9230 mitzuteilen.
Fahren ohne Fahrerlaubnis in Bockhorn
Am späten Donnerstagnachmittag wurde eine Streifenwagenbesatzung der Vareler Polizei auf einen Fahrzeugführer aufmerksam, der mit seinem Kleinkraftrad/Roller in der Lindenstraße unterwegs war. Während der Kontrolle fiel auf, dass das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum geführt wurde, obwohl kein gültiger Versicherungsschutz bestand. Weiterhin fuhr der Roller schneller als die erlaubten 25 km/h, was das Fahrzeug fahrerlaubnispflichtig macht. Der 14-jährige Fahrzeugführer aus Bockhorn konnte jedoch lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen. Er muss sich nun in einem Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Drogenfahrt bei Auslieferungstransporter
Am Donnerstagmittag unterzog eine Streifenwagenbesatzung der Vareler Polizei in der Uhlhornstraße den Fahrer eines Auslieferungstransporters einer Kontrolle. Dabei fiel auf, dass der 20-jährige Mann aus Wilhelmshaven das Fahrzeug führte, obwohl er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Ein Urin-Drogenvortest wies auf eine Beeinflussung durch den Wirkstoff THC hin. Bei dem Fahrzeugführer wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet. Weiterhin wurde ihm die Weiterfahrt untersagt. Der Mann muss sich nun einem Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren stellen.
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