ZOLL prüft Einhaltung des Mindestlohns: HZA-OL setzt Schwerpunktkontrollen
Oldenburg/Emden (ots) – Knapp 300 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden am vergangenen Freitag durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Oldenburg am Arbeitsplatz befragt. Der Fokus dieser Aktion lag auf der Einhaltung des Mindestlohns. Zudem wurden auch andere Verstöße identifiziert.
Bundesweite Prüfaktion
Diese Schwerpunktprüfung ist Teil einer der bislang größten grenzüberschreitenden Prüfaktion in der Europäischen Union. Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts Oldenburg, erklärt: “Unser Hauptaugenmerk richtete sich dabei auf Dienstleistungsbetriebe der Gastronomie sowie des Kosmetik- und Friseurhandwerks.”
Insgesamt waren 72 Zöllnerinnen und Zöllner in 11 Landkreisen im Einsatz. In 34 Fällen wurden erste Hinweise auf Mindestlohnverstöße und Schwarzarbeit festgestellt. Die Auswertungen der Kontrollen sind derzeit noch im Gange.
Feststellungen im Landkreis Cloppenburg
Im Landkreis Cloppenburg traf der Zoll auf einen asiatischen Mitarbeiter in einem Gastronomiebetrieb, der keinen gültigen Aufenthaltstitel besaß. Obwohl er eine Niederlassungserlaubnis vorzeigte, stellte sich heraus, dass diese nur gültig war, wenn er einen Sprachtest bestanden hätte. Der Mann konnte kein Deutsch sprechen und gestand später, die Niedrlassungserlaubnis nur gefunden zu haben. Der Vorfall wurde an die zuständige Ausländerbehörde übergeben.
Überwachung des Mindestlohns
Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,41 EUR pro Stunde. Der Zoll leistet durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungstätigkeiten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert, was bedeutet, dass sowohl stichprobenartige als auch vollständige Prüfungen von Arbeitgebern durchgeführt werden. Besonders betroffene Branchen erhalten regelmäßige bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen, um die Anzahl der Kontrollen in der jeweiligen Branche zu erhöhen.
Zusammenfassung
Die aktuelle Aktion verdeutlicht das Engagement des Zolls für faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen sowie die Durchsetzung des Mindestlohns in Deutschland. Die anstehenden Auswertungen der Kontrollen werden weiterhin Aufschluss über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben geben.
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