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Zollkontrollen decken Verstöße gegen den Mindestlohn auf: Schwerpunktprüfung in Braunschweig und Umgebung

von Nordische Post
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Bundesweite Mindestlohnsonderprüfung des Zolls: Ergebnisse aus Braunschweig


Braunschweig (ots) – Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls führte am Donnerstag im gesamten Bundesgebiet eine risikoorientierte Schwerpunktprüfung zur Einhaltung des Mindestlohns durch. Auch das Hauptzollamt Braunschweig beteiligte sich mit seinen drei Standorten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Braunschweig, Göttingen und Hildesheim.

Mindestlohnhöhe

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne wie zum Beispiel in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdecker-, Elektro und Maler- und Lackiererhandwerk.

Ergebnisse der Prüfungen

Die 80 eingesetzten Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Braunschweig befragten insgesamt rund 233 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. 34 weitere Personen konnten aufgrund von 21 begonnenen Geschäftsunterlagenprüfungen überprüft werden.

Insgesamt konnten 76 Sachverhalte festgestellt werden, die weiterer Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bedürfen. Davon 20 Fälle wegen des Verdachts der Schwarzarbeit, 19 Fälle wegen des Verdachts der Nichtzahlung des Mindestlohns, 15 Fälle wegen Leistungsmissbrauch und 14 Fälle wegen der illegalen Ausländerbeschäftigung.

Schwerpunktbereiche der Prüfungen

Der Fokus dieser Mindestlohnsonderprüfung lag auf besonders risikobehafteten Wirtschaftsbereichen mit Kundenkontakt. Dazu zählen beispielhaft das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe mit Schwerpunkt auf Imbissstuben und (Eis-)Cafés, Spielhallen, Massagesalons, Sonnenstudios oder Kfz-Dienstleistungsbetriebe wie Autohandel, Werkstätten oder Waschanlagen.

Besonderer Fall in Hildesheim

Unter anderem wurde in Hildesheim in einem Grill-Restaurant ein Ausländer ohne Ausweisdokumente angetroffen, der bei der Bundespolizei vorgeführt werden musste, um die Identität mittels Fingerabdruck festzustellen. Er gab an, von Istanbul mit 20-30 anderen Personen in einem LKW nach Deutschland geschleust worden zu sein. Sein Ausweis musste er den Schleusern überlassen. Er wurde dann zur Ausländerstelle der Stadt Hildesheim verbracht und dort einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterzogen. Letztendlich stellte er beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Asylantrag.

Nachfolgende Ermittlungen

Den Verdachtsfällen wird die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nun weiter nachgehen. An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, in denen die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.

Zusatzinformation

Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.

Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: news aktuell

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