Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz in Bad Gandersheim
Bad Gandersheim (ots) – Am Samstag, dem 14. März 2026, kontrollierten Beamte des Polizeikommissariats Bad Gandersheim um 17:00 Uhr einen schwarzen Audi in der Hildesheimer Straße.
Während der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass das Fahrzeug über keine gültige Versicherung verfügte. Aus diesem Grund wurde dem Fahrer die Weiterfahrt untersagt, und es wurde ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash
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