Verkehrsunfall mit zwei leicht verletzten Fahrzeugführern
Jever (ots) – Am Freitag, den 20. September, ereignete sich gegen 11:35 Uhr ein Verkehrsunfall auf der Bahnhofstraße in Schortens, bei dem zwei Personen leicht verletzt wurden. Ein 24-jähriger Fahrzeugführer kam aus der Grafschaft und wollte in Richtung Schortens Zentrum fahren. Dabei übersah er offenbar einen 92-jährigen Fahrer, der aus dem Brunnenweg in die übergeordnete Bahnhofstraße einbog.
Es kam zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge, wobei der Pkw des 24-Jährigen auf einer Leitplanke zum Stehen kam. Beide Fahrzeuge waren nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Die Fahrzeugführer erhielten vor Ort durch einen alarmierten Rettungswagen erstversorgende Maßnahmen; eine stationäre Aufnahme in ein Krankenhaus war jedoch nicht erforderlich. Für die Bergung der Fahrzeuge wurde die Bahnhofstraße kurzfristig voll gesperrt.
Zeugenaufruf nach Verkehrsunfallflucht
Am Samstagmorgen, gegen 05:00 Uhr, fand vor der Diskothek Nachtschicht eine Verkehrsunfallflucht statt. Zunächst kam es in der Diskothek zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen einem unbekannten Täter und zwei namentlich bekannten Personen. Nach der Auseinandersetzung stieg der Täter in ein Auto, das von einer Frau gefahren wurde. Diese fuhr zunächst über den Fuß eines Beteiligten und stieß anschließend beim Rangieren gegen ein Verkehrsschild, bevor sie sich in Richtung Ostiem von der Unfallstelle entfernte.
Obwohl der Mann unverletzt blieb, entstand am Verkehrsschild Sachschaden. Der beteiligte Pkw soll ein dunkler SUV mit Wilhelmshavener Zulassung gewesen sein. Hinweise zur Fahrzeugführerin, die blonde Haare hatte, sind bislang nicht veröffentlicht. Zeugen des Vorfalls werden gebeten, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
Fahrt unter Betäubungsmitteleinfluss
In der Nacht von Samstag auf Sonntag kontrollierten Polizeibeamte des Polizeikommissariats Jever in Hooksiel einen 29-jährigen Fahrzeugführer. Bei der Überprüfung stellten die Beamten Auffälligkeiten fest, die auf einen Betäubungsmitteleinfluss hindeuteten. Der Fahrer wurde zur Dienststelle gebracht, wo eine angeordnete Blutentnahme durchgeführt wurde. Eine Weiterfahrt wurde ihm untersagt.
Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Wiederholt müssen Polizeibeamte feststellen, dass E-Scooter und -Roller ohne gültigen Versicherungsschutz im öffentlichen Raum geführt werden. Der Versicherungsschutz ist jährlich abgeschlossen und gilt vom 1. März bis zum 28./29. Februar des Folgejahres. Ein 17-jähriger Fahrer wurde am Freitagnachmittag auf der Oldenburger Straße in Schortens kontrolliert und hatte keinen gültigen Versicherungsschutz. Ihm droht nun ein Strafverfahren.
Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash
Original-Content: news aktuell