POL-H: VW-Fahrer flüchtet vor Polizei
Hannover (ots) – Am Donnerstag, den 22. August 2024, kam es in Hannover zu einer Verfolgungsfahrt, die mit einem Unfall endete. Der Fahrer eines VW Passat versuchte, sich einer Polizeikontrolle zu entziehen und muss sich nun wegen mehrerer Straftaten verantworten.
Flucht vor der Polizei
Gegen 20:00 Uhr wollte eine zivile Streifenwagenbesatzung der spezialisierten Verfügungseinheit des Zentralen Verkehrsdienstes den VW mit hannoverschen Kennzeichen auf der Vahrenwalder Straße in Höhe des Vahrenwalder Platzes kontrollieren. Der Fahrer beschleunigte jedoch und raste über die Kriegerstraße in Richtung Hannover-List.
Unfall und Flucht der Insassen
Nach einer kurzen Verfolgungsfahrt verlor der Fahrer die Kontrolle über das Auto und prallte in der Steinmetzstraße gegen eine Straßenlaterne und einen Begrenzungspfosten. Unmittelbar nach dem Unfall öffneten sich alle Türen des Fahrzeugs, und vier Männer flüchteten in unterschiedliche Richtungen. Dank zahlreicher Hinweise von Anwohnenden und Passanten konnten die Einsatzkräfte zwei der Männer festnehmen.
Festnahme des Fahrers
Unter den Festgenommenen befand sich auch ein 33-jähriger Mann aus Hannover, der als Fahrer identifiziert wurde. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Ein Alcotest ergab einen Wert von 0,57 Promille. Ihm werden mehrere Straftaten vorgeworfen, darunter das Durchführen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens, die Gefährdung des Straßenverkehrs, Verkehrsunfallflucht und das Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Weitere Ermittlungen
Zudem fanden die Beamten heraus, dass die an dem VW angebrachten Kennzeichen nicht zum Fahrzeug gehörten; sie waren aufgrund eines angezeigten Diebstahls zur Sachfahndung ausgeschrieben. Damit sieht sich der Mann auch der Urkundenfälschung und einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegenüber.
Ein 17-Jähriger als Zeuge
Ein weiterer vorläufig festgenommener Mann war ein 17-Jähriger aus Hannover. Da ihm bislang kein aktives Mitwirken an den Straftaten nachgewiesen werden konnte, gilt er als Zeuge.
Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash
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