Wichtige Hinweise zum Drohnenflug in Niedersachsen
Hannover (ots) – Die niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV), das Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA NI) und die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD NI) geben hilfreiche Tipps für einen sicheren Drohnenflug.
Vorbereitung vor dem Drohnenflug
Drohnenfliegen erfreut sich großer Beliebtheit. Damit private Nutzer ihre Geräte sicher steuern und Bußgelder vermeiden, sollten einige wichtige Punkte beachtet werden. Zunächst ist es entscheidend, Flughäfen zu meiden.
Drohne versichern
Die reguläre private Haftpflichtversicherung schützt nicht vor Schäden, die durch Drohnen verursacht werden. Diese müssen gesondert als Luftfahrzeuge versichert werden. Online sind Angebote für „Drohnen-Haftpflichtversicherungen“ zu finden.
Persönliche Registrierung
Besitzen Drohnen Kameras oder wiegen mehr als 250 Gramm, ist eine Registrierung des Betreibers notwendig. Diese erfolgt online beim Luftfahrtbundesamt, wobei eine gut sichtbare Betreibernummer auf der Drohne anzubringen ist. Die Registrierung kostet derzeit 20 Euro für natürliche Personen und gilt auch für weitere Drohnen des Betreibers.
Drohnenführerschein
Leichte Drohnen dürfen ohne Schulung geflogen werden. Für schwerere Drohnen (ab 250 Gramm) ist ein „Führerschein“ erforderlich. Hierfür gibt es den EU-Kompetenznachweis A1 / A3, der online erworben werden kann. Die Gebühr beträgt 25 Euro. Für schwerere Drohnen sind zusätzliche Schulungen und Praktikumsnachweise notwendig.
Flugregeln beachten
Nach der Sicherstellung der Versicherung, Registrierung und dem Erhalt des Führerscheins können Nutzer starten. Es gelten jedoch Regeln: Menschenansammlungen dürfen nicht überflogen und die Sicht auf die Drohne muss gewährleistet sein. Die maximal erlaubte Flughöhe beträgt 120 Meter über dem Boden.
Fluggebiete klären
Bei Ausflügen im Freien sollten sensible Gebiete wie kleinere Flugplätze, Behörden oder Naturschutzgebiete gemieden werden. Nutzer sollten gegebenenfalls eine Flugerlaubnis bei zuständigen Institutionen einholen. Drohnen dürfen zudem nicht über privaten Gärten geflogen werden, es sei denn, der Nachbar stimmt zu.
Pflichten ernst nehmen
Die Regeln sind gesetzlich festgelegt und müssen strikt eingehalten werden. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden, zusätzlich können Schadenersatzforderungen folgen.
Zusatzinformationen
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) ist auch für Luftfahrt und Luftsicherheit zuständig. Weitere Informationen zu den Aufgaben der Behörde und den Vorschriften rund um den Drohnenbetrieb können online abgerufen werden.
Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash
Original-Content: news aktuell