Neue Entwicklungen zu Sperrgebietsverordnungen in Braunschweig
Braunschweig (ots) – Die Polizeidirektion Braunschweig informiert über den aktuellen Stand bezüglich der Sperrgebietsverordnungen. Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts hat wichtige Auswirkungen auf die künftige Gestaltung dieser Verordnungen.
Bedeutung des Beschlusses
Am 22. Oktober 2024 hat das Bundesverwaltungsgericht die Nichtzulassungsbeschwerde der Polizeidirektion Braunschweig zurückgewiesen und damit das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg bestätigt. Infolgedessen ist die Sperrgebietsverordnung aus dem Jahr 2022 in weiten Teilen unwirksam. Dieses Urteil beendet ein über mehrere Jahre andauerndes Verfahren.
Rechtsklarheit für die Zukunft
Die Polizeidirektion Braunschweig begrüßt die Entscheidung, da sie nun Rechtsklarheit geschaffen hat. Zum ersten Mal werden durch höchstrichterliche Rechtsprechung die formellen und materiellen Vorgaben für eine Sperrgebietsverordnung zur Gefahrenabwehr bei Prostitutionsbetrieben konkretisiert. Dies soll der Polizei helfen, zukünftige Sperrgebietsverordnungen im Sinne des Jugendschutzes und des öffentlichen Anstands zu gestalten.
Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstands
Beide Gerichte teilen die Auffassung, dass Sperrgebietsverordnungen zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstands bei Prostitutionsbetrieben erlassen werden können. Die nun festgelegten Bedingungen bieten einen deutlichen Zuwachs an Rechtssicherheit sowohl für die Polizei als auch für die Baubehörden.
Ausblick auf neue Verordnungen
Die Prüfung des Beschlusses und die Erstellung möglicher neuer, gebietsbezogener Verordnungen werden aufgrund der umfangreichen Rechtsdogmatik einige Wochen in Anspruch nehmen. Es ist bereits jetzt klar, dass eine stadtweite Regelung aufgrund der aktuellen Rechtsprechung nicht möglich sein wird, weshalb die neuen Verordnungen vermutlich nur Teile des Stadtgebiets betreffen werden. Die Einzelheiten dazu werden derzeit erarbeitet.
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