Polizei warnt vor Halloween-Streichen und bittet um Rücksicht
Lüneburg (ots) – Am Freitag, dem 31. Oktober 2025, feiern viele Familien in der Region den Reformationstag, einen gesetzlicher Feiertag, der an die Reformation erinnert. Parallel dazu erwarten Kinder und Jugendliche das Halloween-Fest.
Tradition und Brauchtum
In der Vorfreude auf Halloween haben viele Kinder bereits Kürbisse dekoriert und sind gespannt, wie viele „Gespenster“ in die Straßen ziehen werden. Sie werden mit dem Spruch „Süßes oder Saures“ die Hausbewohner um Süßigkeiten bitten.
Appell an Respekt und Rücksicht
Die Polizei weist darauf hin, dass nicht jeder Nachbar an Halloween Süßigkeiten austeilt. Viele Menschen genießen die kreativ verkleideten Kinder, sind jedoch nicht verpflichtet, Süßigkeiten zu geben. Die Polizei appelliert an Kinder und Jugendliche, es mit Streichen nicht zu übertreiben, da solche Aktionen in Einzelfällen strafrechtliche Folgen haben können.
Risiken und rechtliche Folgen
Die Polizei nennt einige Beispiele für potenziell problematische Streiche, wie das Bewerfen von Hauswänden mit Eiern, das Herausreißen von Pflanzen, das Herausheben von Gullydeckeln oder das Beschmieren von Autos. Diese Handlungen können als Sachbeschädigung oder als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewertet werden.
Präsenz der Polizei auf Halloween
Die Polizei wird in der Halloween-Nacht präsent sein, um mögliche Störungen zu beobachten. Auch wenn Kinder unter 14 Jahren nicht strafrechtlich belangt werden können, können zivilrechtliche Ansprüche gegen sie oder ihre Eltern geltend gemacht werden. Daher bittet die Polizei die Eltern, ihre Kinder über die möglichen Gefahren und Konsequenzen von schlechten Streichen aufzuklären.
Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash
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