Allgemeinverfügung zum Mitführverbot am Hauptbahnhof Hannover
Hannover (ots) – Die Bundespolizeidirektion Hannover hat für den gesamten Januar 2025 eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Hannover erlassen. Diese Verfügung bezieht sich auf ein Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art.
Regelung und Überwachung
Die Einhaltung der Ordnungsverfügung wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht. Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote können einen Platzverweis, ein Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder auch einen Beförderungsausschluss nach sich ziehen. Unabhängig von einem möglichen Straf-/Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) ist auch ein Zwangsgeld bei uneinsichtigen Personen möglich.
Zeitraum der Verfügung
Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst den Hauptbahnhof Hannover und ist auf die folgenden Zeiträume begrenzt:
- Ab dem 1. Januar 2025 bis einschließlich zum 31. Januar 2025
- Montag bis Donnerstag, täglich 15:00 Uhr bis 22:00 Uhr
- Freitag bis Montag, 15:00 Uhr bis 02:00 Uhr
Hintergründe der Regelung
Hintergrund dieser Allgemeinverfügung ist, dass Körperverletzungsdelikte mittels Waffen und anderer gefährlicher Werkzeuge, insbesondere Messer, deutlich in der bundespolizeilichen Lage wahrnehmbar sind. Dies beeinflusst die Sicherheit von Bahnreisenden sowie der Bevölkerung.
Zusätzliche Informationen
Die Bundespolizeidirektion Hannover informiert ergänzend:
- Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt waffenrechtlichen Bestimmungen.
- Waffen können die eigene Risikobereitschaft erhöhen und zu einer Schadensvergrößerung führen.
- Waffenträger vernachlässigen häufig deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien.
- Der Einsatz von Waffen kann zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen.
Zur Sicherheit in Gefahrensituationen wird der Einsatz eines Schrillalarms (Taschenalarm) empfohlen, der Umstehende auf das Geschehen aufmerksam macht.
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