Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen am Hauptbahnhof Bremen verlängert
Bremen – Die Bundespolizeidirektion Hannover hat die Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen sowie Waffen am Hauptbahnhof Bremen bis zum 31. März 2025 verlängert. Dies betrifft Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art.
Details zur Allgemeinverfügung
Die Allgemeinverfügung erstreckt sich über den gesamten Gebäudeteil des Bremer Hauptbahnhofs, einschließlich der Bahnsteige, jedoch ausgenommen der Passage Bürgerweide. Die Einhaltung der Ordnungsverfügung wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zu einem Platzverweis, einem Bahnhofsverbot oder einem Beförderungsausschluss führen. Außerdem kann bei uneinsichtigen Personen ein Zwangsgeld verhängt werden.
Hintergrund der Entscheidung
Die Entscheidung zur Verlängerung der Allgemeinverfügung beruht auf einem Anstieg von Körperverletzungsdelikten unter Einsatz von Waffen und gefährlichen Werkzeugen, die die Sicherheit von Bahnreisenden und der Bevölkerung beeinträchtigen.
Waffenrechtliche Bestimmungen
Zusätzlich weist die Bundespolizeidirektion Hannover auf die waffenrechtlichen Bestimmungen hin, die das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit regeln. In vielen Fällen ist dies verboten oder bedarf einer behördlichen Erlaubnis, wie zum Beispiel für Einhandmesser oder den Kleinen Waffenschein für Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen.
Es wird empfohlen, in Gefahrensituationen aktiv auf sich aufmerksam zu machen, etwa durch den Einsatz eines Schrillalarms oder Taschenalarms, um potenzielle Täter abzuschrecken.
Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash
Original-Content: news aktuell