Konkretisierung des Gültigkeitszeitraumes zur Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Hannover
Hannover (ots) – Zur gestern veröffentlichten Pressemitteilung erfolgte am heutigen Tag eine Konkretisierung des Gültigkeitszeitraumes.
Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen
Das Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, Messern aller Art ist in den nachfolgend genannten Zeiträumen gültig:
- Montag, 25. November 2024 bis Mittwoch, 30. Dezember 2024
in der Zeit von:
- Montag bis Donnerstag, täglich 15:00 Uhr bis 22:00 Uhr
- Freitag bis Montag, 15:00 Uhr bis 02:00 Uhr
sowie:
- Montag, 30. Dezember 2024, 22:00 Uhr bis Mittwoch, 1. Januar 2025, 12:00 Uhr
Mitführ- und Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen
Das Mitführ- und Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper) gilt in dem Zeitraum:
- Dienstag, 31. Dezember 2024, 00:00 Uhr bis Mittwoch, 1. Januar 2025, 12:00 Uhr
Weitere Einzelheiten können der anliegenden Verfügung entnommen werden.
Rückfragen
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Hannover
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Marcus Arnold
Möckernstraße 30
Tel.: 0160 9696 48 96
30163 Hannover
E-Mail: [email protected]
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