Kontrolle von Lastwagen und Bussen auf der A1 bei Wildeshausen
Wildeshausen/Oldenburg (ots) – Fahrzeuge des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs standen im Fokus der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg, die am Donnerstag (14.11.2024) auf der Autobahn 1 auf Höhe der Tank- und Rastanlage Wildeshausen eine Kontrollstation eingerichtet hatte. Die entsprechenden Fahrzeuge wurden dabei genau unter die Lupe genommen.
Bei der Kontrolle von insgesamt 35 Lkw, Transportern, Bussen und Taxen wurden diverse Verstöße festgestellt. Im Bereich des gewerblichen Güterverkehrs beanstandeten die Beamtinnen und Beamten 13 von 20 kontrollierten Fahrzeugen. Die Gründe reichten von mangelhafter Ladungssicherung, technischen Mängeln bis hin zu Verstößen gegen die Sozialvorschriften. In sieben Fällen waren die Verstöße so gravierend, dass die Weiterfahrt untersagt wurde. Von den 15 kontrollierten Fahrzeugen des gewerblichen Personenverkehrs wurden vier Busse beanstandet.
Unter anderem ergab sich bei der Kontrolle eines Möbel-Transporters, dass dieser statt der erlaubten 3500 Kilogramm 5000 Kilogramm wog und damit um 42 Prozent überladen war. Der 33-jährige Fahrzeugführer musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 260 EUR hinterlegen, da er über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügte. Nachdem er das Übergewicht abgeladen hatte, durfte er die Fahrt fortsetzen.
Ferner wurden bei einem Reisebus bereits bei der ersten Sichtkontrolle korrosionsgeschwächte Stellen und Löcher im Fahrzeugrahmen festgestellt. Bei einer eingehenden Überprüfung in einer nahegelegenen Prüfstation wurden darüber hinaus Mängel an der Druckluftbremse festgestellt. Aufgrund der erheblichen Mängel wurde gegen den 50-jährigen Fahrzeugführer und den Halter ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Die Kontrolleinheit Verkehrswege Zoll überprüften einen Kleintransporter, der von Wildeshausen auf dem Weg nach Soltau war, und stellten bei der Durchsuchung des Beifahrers 0,6 Gramm Kokain fest. Den 37-jährigen Beifahrer erwartet ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Zusätzlich führte er erlaubnispflichtige Feuerwerkskörper mit, war aber nicht im Besitz der entsprechenden Erlaubnis. Somit wird auch wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz gegen ihn ermittelt.
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