Erfolgreiche Durchsuchungen der Polizei in der Region Goslar
Goslar (ots) – Die Kripo Goslar führte am heutigen Dienstag gemeinsam mit verschiedenen Netzwerkpartnern Durchsuchungen in insgesamt zehn Objekten durch. Hierbei wurden drei Frauen wegen des Verdachts des illegalen Aufenthaltes festgenommen.
Barmittel und Beweismittel sichergestellt
In zwei Objekten wurden Barmittel sichergestellt, zudem in nahezu allen Räumlichkeiten weitere Beweismittel wie Datenträger aufgefunden und beschlagnahmt.
Durchsuchungen in mehreren Städten
Die Ermittler von Polizei, Zoll, Steuerfahndung, dem Landkreis Goslar und dem LKA Sachsen-Anhalt schlugen am Morgen nahezu zeitgleich in Wernigerode, Bad Harzburg, Goslar sowie in Löhne und Rödinghausen (NRW) zu. Unterstützung erhielten sie dabei von der Diensthundführerstaffel Braunschweig, der Polizei Braunschweig und Salzgitter sowie der Zentralen Kriminalinspektion Braunschweig.
Monatelange Ermittlungen vorausgegangen
Vorausgegangen waren monatelange umfangreiche Ermittlungen der Kripo Goslar wegen des Verdachts der Förderung der Prostitution und des illegalen Aufenthaltes. Diese lieferten zureichende Anhaltspunkte dafür, dass in den heute durchsuchten Objekten durch illegal in Deutschland aufhältige Frauen der Prostitution nachgegangen wird. Aufgrund der Beweislage wurden daher auf Antrag der sachleitenden Staatsanwaltschaft Braunschweig beim zuständigen Ermittlungsrichter Durchsuchungsbeschlüsse erwirkt und heute umgesetzt.
Erklärungen der Polizei
Kriminaloberrat Alexander Uebel, Leiter des Zentralen Kriminaldienstes der Polizei Goslar, sagte: “Die heutigen Durchsuchungserfolge bestätigen unsere intensiven Anstrengungen in der Bekämpfung der illegalen Förderung der Prostitution, die häufig durch Frauen ausgeübt wird, die mit falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt wurden.” Und weiter: “Mit den Ergebnissen bin ich sehr zufrieden. Sie tragen erheblich zur Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger bei!”
Weitere Maßnahmen ungewiss
Ob sich nach der Auswertung der heutigen Erkenntnisse noch weitere strafprozessuale Maßnahmen anschließen werden, ist aktuell nicht absehbar.
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