Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz in Bad Nenndorf
Bad Nenndorf (ots) – Am 01.01.2025, gegen 01:40 Uhr machten Einsatzkräfte der Feuerwehr Bad Nenndorf, die gerade von einem Heckenbrand eingerückt waren, auf eine Jugendgruppe aufmerksam. Diese zündete offensichtlich nicht erlaubtes Feuerwerksmaterial an der Straße „An der Feuerwehr“ in Höhe des dortigen Kindergartens.
Überprüfung durch die Polizei
Eine Überprüfung durch Beamte der Polizei Bad Nenndorf ergab, dass ein 16-jähriger in Rodenberg wohnhafter Jugendlicher Böller der Kategorie F3 und F4 mitführte und zuvor auch gezündet hatte. Feuerwerk der Kategorie F3 und F4 darf ausschließlich an Fachpersonal verkauft und durch dieses gezündet werden. Weiterhin verfügten die Böller nicht über eine in Deutschland zugelassene Kennzeichnung.
Erwerb im Internet
Den Angaben des Jugendlichen zufolge hatte er die Böller zuvor im Internet erworben. Die Böller wurden durch die Polizei sichergestellt.
Strafverfahren eingeleitet
Gegen den Jugendlichen wurde ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.
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Janet Rehburg
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