Wochenendmeldung der Polizeiinspektion Rotenburg vom 28. bis 29. Dezember 2024
Rotenburg: Feuer in der Fußgängerzone – Zeugenaufruf
Am 28. Dezember 2024, gegen 23.34 Uhr, kam es zur Meldung eines lauten Knalls in der Großen Straße im Bereich des Reformhauses, am Beginn der Fußgängerzone. In der Folge konnte an derselben Stelle eine Rauchentwicklung wahrgenommen werden.
Die sofort informierte Feuerwehr und die Polizei konnten am Gebäude eine brennende Markise/Überdach feststellen, welche durch den schnellen Einsatz der Feuerwehr gelöscht werden konnte. Hierdurch konnte auch ein Übergreifen auf das Gebäude verhindert werden.
Der Schaden wird von der Polizei auf etwa 10.000 Euro geschätzt. Direkt vor der Erstmeldung konnte in unmittelbarer Nähe ein weißer Mercedes Benz wahrgenommen werden, welcher die Große Straße vom Neuen Markt kommend befuhr. Aus diesem Pkw wurde offensichtlich wiederholt Silvesterfeuerwerk gezündet und geworfen.
Zeugen, die Angaben zu weiteren Beobachtungen, insbesondere möglicher Kennzeichen oder weiterer Pkw oder Personen machen können, werden gebeten, sich mit der Polizei in Rotenburg in Verbindung zu setzen. Telefonnummer: 04261/9470.
Scheeßel/Veersebrück: Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss
Am 28. Dezember 2024, gegen 00.38 Uhr, kam es im Bereich der Einmündung zur B 75/K 224 zu einem Verkehrsunfall. Ein alleinbeteiligter Fahrzeugführer aus Scheeßel kam im Einmündungsbereich aus bislang ungeklärter Ursache nicht zum Stehen, sondern rutschte über die B 75 in ein gegenüberliegendes Waldstück.
Der 45-jährige Fahrzeugführer des verunfallten Pkw Tesla wurde leicht verletzt, musste sich jedoch einem Alkotest unterziehen. Dieser ergab einen Wert, welcher eine anschließende Blutentnahme zur Folge hatte. Der Führerschein wurde sichergestellt. Ein ebenfalls im Fahrzeug befindlicher Hund kam offensichtlich mit dem Schrecken davon und konnte im Anschluss aller Maßnahmen an sein Herrchen übergeben werden.
Rotenburg: Ruhestörungen
Bereits seit dem offiziellen Verkauf der Feuerwerkskörper zum anstehenden Jahreswechsel kam es am Wochenende zu wiederholten Meldungen gezündeter Knaller. Auch wenn allgemein bekannt ist, dass ein Abbrennen von Silvesterfeuerwerk erst am 31. Dezember 2024 zulässig ist, kommt es vorher zu Verstößen.
Im Rahmen der Möglichkeiten versucht die Polizei zwar, dies zu unterbinden, kann jedoch nicht gänzlich verhindern. Die Polizei reagiert auf Meldungen der Bürger, kann jedoch nicht den gesamten Bereich abdecken und die mit dem Abbrennen einhergehenden Ruhestörungen verhindern. Insbesondere, weil eine Lokalisierung meist unmöglich ist.
Dennoch weist die Polizei nochmals eindringlich auf die Gefahren hin, wozu auch der Brand in der Fußgängerzone als unschönes Beispiel zählt.
Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash
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