Bundespolizei nimmt Tatverdächtigen nach Ladendiebstählen fest
Hannover (ots) – Einsatzkräfte des Bundespolizeireviers Göttingen haben am vergangenen Samstag einen 32-jährigen Deutschen festgenommen, der im Februar mehrere Ladendiebstähle begangen hatte.
Hintergrund der Diebstähle
In einem Buchwarengeschäft im Bahnhof Göttingen kam es am 02. und 03. Februar zu mehreren Diebstählen, bei denen der Gesamtschaden über 300 Euro betrug. Am 02. Februar wurde der Verdächtige von Mitarbeitern beobachtet, konnte jedoch entkommen, nachdem er die entwendeten Gegenstände zurückgelassen hatte. Am 03. Februar hingegen entwendete er verschiedene Bücher, was zur Strafanzeige durch die Geschäftsinhaber führte.
Festnahme des Verdächtigen
Am 07. Februar wurde der Tatverdächtige erneut in der Filiale erkannt, woraufhin die Mitarbeiter umgehend die Bundespolizei informierten. Der Mann hatte die Filiale fluchtartig verlassen, was eine Fahndung im Bahnhofsbereich zur Folge hatte. Dank einer Mitarbeiterin, die Hinweise zur Fluchtrichtung gab, konnten die Einsatzkräfte den Verdächtigen im Fahrradparkhaus ertappen. Bei der Aufforderung zum Stehenbleiben floh er jedoch. Die Bundespolizisten nahmen die Verfolgung auf und fanden ihn hinter einer Bahnunterführung, wo er sich in einem Gebüsch versteckt hatte.
Ermittlungen und Haft
Nach seiner Festnahme wurde der Mann zur Durchführung weiterer Maßnahmen zum Bundespolizeirevier transportiert. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass er keinen festen Wohnsitz hat und bereits wegen anderer Ermittlungen von verschiedenen Staatsanwaltschaften gesucht wird. Die Beamten leiteten mehrere Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls und des Verdachts der Hehlerei ein, da Hinweise darauf hindeuten, dass er die gestohlenen Bücher veräußern könnte. Die Staatsanwaltschaft Göttingen wurde informiert und ordnete die vorläufige Festnahme zur Prüfung einer Untersuchungshaft an.
Am Wochenende erließ das Amtsgericht Göttingen im Rahmen einer richterlichen Vorführung einen Untersuchungshaftbeschluss. Der 32-Jährige wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.
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