Hameln: Fehlalarm an der Elisabeth-Belling-Gesamtschule festgestellt
Am Dienstag, dem 10. September 2024, wurde an der Elisabeth-Belling-Gesamtschule in Hameln ein Amokalarm ausgelöst. Ein schneller Polizeieinsatz stellte jedoch fest, dass es sich um einen mutwillig ausgelösten Fehlalarm handelte.
Ermittlungen führen zu einem 13-Jährigen
Drei Tage nach dem Vorfall, am Freitag, den 13. September 2024, konnte ein 13-Jähriger aus Hameln ermittelt werden, der nicht die Elisabeth-Belling-Gesamtschule besucht. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten eingeleitet.
Strafrechtliche Konsequenzen und Kosten
Ob der 13-Jährige zu der Tat angestiftet wurde, ist noch Teil der laufenden Ermittlungen. Trotz seines Alters, da die Strafbarkeit erst mit dem 14. Lebensjahr beginnt, wird er voraussichtlich für die Kosten des Polizeieinsatzes aufkommen müssen. Diese Kosten könnten sich auf einen fünfstelligen Betrag belaufen.
Gesundheitliche Risiken bei Fehlalarmen
Polizei und Experten weisen darauf hin, dass auch bei einem Fehlalarm gesundheitliche Risiken entstehen können. Betroffene Schüler und Schülerinnen könnten in Panik geraten und sich bei der Evakuierung verletzen oder in einen Schockzustand geraten.
Wichtigkeit der Ernsthaftigkeit bei Alarmmeldungen
Pressesprecherin Stefanie Ockenfeld hebt hervor, dass die Polizei jeden Alarm ernst nimmt. „Dennoch besteht das Risiko, dass unbeteiligte Schüler und Schülerinnen einen möglichen Echtfall durch vorhergegangene absichtlich ausgelöste Fehlalarme zukünftig nicht mehr ernst nehmen“, so Ockenfeld.
Weitere Informationen finden Sie in den veröffentlichten Pressemitteilungen der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden auf den entsprechenden Webseiten.
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