Täterfestnahme nach Diebstahl aus Gartenlaube in Bad Münder
Bad Münder (ots) – Dienstagabend (04.03.2025) stellte der Eigentümer einer Gartenparzelle im Adolf-Schröder-Weg in Bad Münder fest, dass sich eine ihm bekannte Person unbefugt in seiner Gartenlaube aufhielt. Der 42 Jahre alte Kleingartenbesitzer aus Bad Münder informierte daraufhin die Polizei.
Der Täter flüchtete zunächst vom Tatort, konnte jedoch zeitnah durch die Einsatzkräfte der Polizei Bad Münder in der Georgstraße in Bad Münder festgenommen werden. Der polizeilich bereits bekannte Mann, der sich zur Tatzeit ohne festen Wohnsitz in Bad Münder aufhielt, wurde anschließend zur Prüfung weiterer Maßnahmen zur Polizeidienststelle nach Hameln verbracht. Auf der Polizeidienststelle leistete der 30 Jahre alte Täter erheblichen Widerstand. Ein Polizeibeamter trug dabei Verletzungen davon.
Diebstahl und Schäden in der Gartenlaube
Nach jetzigen Erkenntnissen verschaffte sich der Mann bereits am Wochenende Zutritt zur Gartenlaube und hielt sich seitdem regelmäßig in dieser auf. Hierbei verzehrte er Getränke des Eigentümers, entwendete Geld und verursachte einen Gesamtschaden im drei stelligen Bereich. Die Spurensuche und -sicherung am Tatort erfolgte am Abend durch die zuständige Tatortgruppe der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden.
Ermittlungen und rechtliche Schritte
Die Ermittlungen hat inzwischen der Kriminalermittlungsdienst der Polizei Bad Münder übernommen. Der 30-Jährige muss sich nun wegen Diebstahls, Hausfriedensbruchs, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamten und tätlichen Angriffs verantworten. Die Staatsanwaltschaft Hannover ordnete in der Nacht die vorläufige Festnahme der Person sowie eine Blutprobenentnahme aufgrund einer möglichen Alkohol- und Drogenbeeinflussung beim Beschuldigten an.
Der Beschuldigte wurde heute auf Anordnung der Staatsanwaltschaft entlassen, weil eine Entscheidung über die Beantragung eines Haftbefehls erst nach vollständiger Aktenvorlage geprüft werden kann. Die Polizei wird die Akten nach Abschluss ihrer Ermittlungen daher schnellstmöglich der Staatsanwaltschaft zur weiteren Prüfung vorlegen.
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