Trunkenheitsfahrten in Alfeld und Duingen
Hildesheim (ots) – Im Zeitraum von Samstag auf Sonntag (03.-04.05.2025) kam es im Zuständigkeitsbereich der Polizei Alfeld zu insgesamt drei Trunkenheitsfahrten. Zwei der Fahrer verfügten über keine Fahrerlaubnis und in einem Fall kam es sogar zu einer Verfolgungsfahrt.
Erste Trunkenheitsfahrt
Die erste Trunkenheitsfahrt ereignete sich am Samstagabend, gegen 19:00 Uhr. Ein 47-Jähriger aus Alfeld wollte mit seinem E-Bike an der Polizeidienststelle vorbeifahren. Aufgrund vergangener Auffälligkeiten der Person verwunderte ein Alkoholwert von 3,50 Promille nicht. Durch einen Arzt wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt unterbunden.
Zweite Trunkenheitsfahrt
Am Sonntagabend, um 22:15 Uhr, trafen Polizeibeamte einen 35-Jährigen aus Alfeld in der Berliner Str. fahrend an. Den Beamten war bekannt, dass er über keine Fahrerlaubnis verfügt und häufiger unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln fährt. Ein Drogenschnelltest bestätigte den Verdacht. Auch bei ihm wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt mit dem Pkw untersagt. Ihn erwartet ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln.
Dritte Trunkenheitsfahrt und Verfolgungsfahrt
Wenig später, gegen 22:30 Uhr, meldete sich ein 61-Jähriger aus Duingen bei der Polizei. Sein 31-jähriger Sohn sei unerlaubt mit seinem Pkw davongefahren. Die Polizeibeamten konnten ihn unterwegs im Bereich Delligsen antreffen. Bereits beim Antreffen kam es zu einer beinahe Kollision mit dem Funkwagen. Der 31-Jährige versuchte sich durch Flucht zu entziehen, ignorierte sämtliche Anhaltesignale und erhöhte seine Geschwindigkeit. Durch die Ortschaften Hohenbüchen, Hohe Warte, Coppengrave wurde der Opel Zafira mit teils Geschwindigkeiten jenseits von 100 km/h verfolgt. Erst an der Wohnanschrift in Duingen hielt der Pkw an und der Fahrer wurde festgenommen.
Der 31-Jährige verfügt ebenfalls über keine Fahrerlaubnis und stand unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Auch bei ihm wurde durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen. Er muss sich nun mehreren Strafverfahren verantworten, darunter Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs, illegales Kraftfahrzeugrennen sowie Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln. Glücklicherweise kam es nach ersten Erkenntnissen zu keinerlei Personen- oder Sachschäden.
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