Grenzkontrollen in Niedersachsen an der deutsch-niederländischen Grenze
Hannover/Bad Bentheim/Bunde (ots) – Ab dem 16. September 2024 um 00:00 Uhr werden an der deutsch-niederländischen Grenze durch die Bundespolizeidirektion Hannover Kontrollstellen eingerichtet. Diese Maßnahme umfasst die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs. Die örtlich zuständige Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim wird feste Kontrollstellen an folgenden Standorten in Niedersachsen einrichten:
- Autobahn A 30 bei Bad Bentheim
- Autobahn A 280 bei Bunde
- Bundesstraße 402 bei Schöninghsdorf (Höhe Meppen)
Fahndungsmaßnahmen auf Nebenstraßen
Zusätzlich wird die Bundespolizei im grenznahen Raum zu den Niederlanden auch auf Nebenstraßen Fahndungsmaßnahmen durchführen. Diese Kontrollen betreffen sowohl relevante Fahrzeuge als auch Personen, die aus dem fließenden Verkehr herausgeleitet und einer grenzpolizeilichen Kontrolle unterzogen werden.
Auch der grenzüberschreitende Bahnverkehr wird durch die Bundespolizei verstärkt kontrolliert.
Zusammenarbeit mit anderen Behörden
Für die Umsetzung dieser Maßnahmen wird die Bundespolizeidirektion Hannover durch Kräfte der Bundesbereitschaftspolizei unterstützt. Der Einsatz erfolgt in enger Abstimmung mit der Landespolizei Niedersachsen, dem Zoll und niederländischen Sicherheitsbehörden.
Hinweise für Reisende
Die Auswirkungen auf Pendler sowie den weiteren Personen- und Warenverkehr sollen so gering wie möglich gehalten werden. Reisende sind angehalten, ihre Personalausweise oder Reisepässe sowie gegebenenfalls notwendige Aufenthaltstitel griffbereit zu haben. Es ist essentiell, dass bei jedem Grenzübertritt die entsprechenden Dokumente mitgeführt und auf Verlangen vorgelegt werden.
Hintergrund der Maßnahme
Die Bundesministerin des Innern und für Heimat gab am 9. September 2024 bekannt, dass gegenüber der Europäischen Kommission die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen an den deutschen Landbinnengrenzen mitgeteilt wurde. Diese Maßnahme betrifft auch die Landgrenzen zu Frankreich, Luxemburg, Belgien, Niederlanden und Dänemark. Die Anordnung gilt zunächst für einen Zeitraum von sechs Monaten.
Bereits zuvor waren die Binnengrenzkontrollen zu Polen, Tschechien, Österreich und der Schweiz vorübergehend wiedereingeführt worden.
Die Gründe für diese Anordnung liegen in der weiteren Begrenzung der irregulären Migration sowie dem Schutz der Inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland. Besonders im Fokus stehen Maßnahmen zum Schutz vor islamistischem Terrorismus sowie schwerer grenzüberschreitender Kriminalität.
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