Mitführverbot im Hauptbahnhof Hannover
Hannover (ots) – Die Bundespolizeidirektion Hannover erlässt für die unten genannten Zeiträume eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Hannover einschließlich der Bahnsteige. Der Geltungsbereich ist der beigefügten Skizze zu entnehmen.
Verbote im Detail
Die Allgemeinverfügung umfasst ein Mitführverbot von:
- gefährlichen Werkzeugen
- Schusswaffen
- Schreckschusswaffen
- Hieb-, Stoß- und Stichwaffen
- Messern aller Art
- pyrotechnischen Gegenständen
Die Einhaltung der Ordnungsverfügung wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht. Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote können einen Platzverweis, ein Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder auch einen Beförderungsausschluss nach sich ziehen. Unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) ist auch ein Zwangsgeld bei uneinsichtigen Personen möglich.
Geltungszeitraum
Der Geltungszeitraum umfasst:
- Montag, 25. November 2024 bis Mittwoch, 1. Januar 2025
In der Zeit von:
- Montag bis Donnerstag: täglich 15:00 Uhr bis 22:00 Uhr
- Freitag bis Montag: 15:00 Uhr bis 02:00 Uhr
Hintergrund der Verfügung
Hintergrund dieser Allgemeinverfügung ist, dass Körperverletzungsdelikte mittels Waffen und anderer gefährlicher Werkzeuge, insbesondere Messer, in der bundespolizeilichen Lage wahrnehmbar sind und damit die Sicherheit von Bahnreisenden sowie der Bevölkerung beeinflussen.
Zusätzlich finden im oben genannten Zeitraum mehrere Weihnachtsmärkte im Stadtgebiet statt. Auch auf dem Bahnhofsvorplatz des Hauptbahnhofs Hannover werden Schausteller- und Gastronomiebetriebe aufgebaut. Mit den Veranstaltungen geht erfahrungsgemäß ein erhöhter Alkoholkonsum einher, was die Gefahr von körperlichen Auseinandersetzungen erhöht.
Weitere Informationen
Weitere Bestimmungen sowie Ausnahmen vom Verbot können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung dieser Pressemitteilung und auch auf der Homepage der Bundespolizei eingesehen werden.
Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash
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