Startseite Regio PostNiedersachsen Post Allgemeinverfügung der Bundespolizei: Mitführverbot für Waffen am Hauptbahnhof Hannover während der Weihnachtsmarktsaison

Allgemeinverfügung der Bundespolizei: Mitführverbot für Waffen am Hauptbahnhof Hannover während der Weihnachtsmarktsaison

von Nordische Post
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Mitführverbot im Hauptbahnhof Hannover

Hannover (ots) – Die Bundespolizeidirektion Hannover erlässt für die unten genannten Zeiträume eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Hannover einschließlich der Bahnsteige. Der Geltungsbereich ist der beigefügten Skizze zu entnehmen.

Verbote im Detail

Die Allgemeinverfügung umfasst ein Mitführverbot von:

  • gefährlichen Werkzeugen
  • Schusswaffen
  • Schreckschusswaffen
  • Hieb-, Stoß- und Stichwaffen
  • Messern aller Art
  • pyrotechnischen Gegenständen

Die Einhaltung der Ordnungsverfügung wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht. Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote können einen Platzverweis, ein Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder auch einen Beförderungsausschluss nach sich ziehen. Unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) ist auch ein Zwangsgeld bei uneinsichtigen Personen möglich.

Geltungszeitraum

Der Geltungszeitraum umfasst:

  • Montag, 25. November 2024 bis Mittwoch, 1. Januar 2025

In der Zeit von:

  • Montag bis Donnerstag: täglich 15:00 Uhr bis 22:00 Uhr
  • Freitag bis Montag: 15:00 Uhr bis 02:00 Uhr

Hintergrund der Verfügung

Hintergrund dieser Allgemeinverfügung ist, dass Körperverletzungsdelikte mittels Waffen und anderer gefährlicher Werkzeuge, insbesondere Messer, in der bundespolizeilichen Lage wahrnehmbar sind und damit die Sicherheit von Bahnreisenden sowie der Bevölkerung beeinflussen.

Zusätzlich finden im oben genannten Zeitraum mehrere Weihnachtsmärkte im Stadtgebiet statt. Auch auf dem Bahnhofsvorplatz des Hauptbahnhofs Hannover werden Schausteller- und Gastronomiebetriebe aufgebaut. Mit den Veranstaltungen geht erfahrungsgemäß ein erhöhter Alkoholkonsum einher, was die Gefahr von körperlichen Auseinandersetzungen erhöht.

Weitere Informationen

Weitere Bestimmungen sowie Ausnahmen vom Verbot können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung dieser Pressemitteilung und auch auf der Homepage der Bundespolizei eingesehen werden.

Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: news aktuell

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