Achtung Wildwechsel im Landkreis Harburg!
Landkreis Harburg (ots) – In den kommenden Wochen neigen sich die letzten Mais- und Getreidefelder im Landkreis Harburg dem Ende entgegen. Mit dieser Ernte verschwindet die Deckung für Reh, Hirsch, Wildschwein und andere Wildtiere. Auf der Suche nach neuen Unterschlüpfen sind die Tiere auf der Wanderung und dadurch deutlich aktiver als in der deckungsreichen Sommerzeit.
Wildtiere treffen auf Straßen
Zusätzlich ziehen die Baumfrüchte wie Eicheln, Kastanien und Bucheckern das Wild in die Nähe von Straßen, da sich dort oftmals die entsprechenden Bäume befinden. Um sich die notwendigen Fettreserven anzulegen, legen die Wildtiere dabei Wege von mehreren Kilometern zurück und überqueren dabei auch Straßen.
Hohe Zahl an Wildunfällen
Im vergangenen Jahr registrierte die Polizeiinspektion Harburg insgesamt 1478 Wildunfälle, was eine der höchsten Zahlen darstellt. Die Polizei und die Verkehrswacht Harburg-Land e.V. appellieren an alle Verkehrsteilnehmenden, besonders in der Dämmerung und bei Nacht besonders vorsichtig und aufmerksam zu fahren.
Tipps von der Polizei
Polizeioberkommissar Dirk Poppinga, Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Harburg, gibt folgende wichtige Empfehlungen:
- Vorausschauend fahren: Machen Sie sich bremsbereit, wenn Sie Wildtiere bemerken.
- Auf Fahrbahnränder achten: Hier sind oft die reflektierenden Augen der Wildtiere zu erkennen.
Spätestens dann sollten Sie:
- Fuß vom Gas
- Bremsbereit machen
- Von Fern- auf Abblendlicht schalten
- Die Hupe betätigen
Verhalten im Falle eines Zusammenstoßes
Wenn ein Zusammenstoß nicht mehr zu vermeiden ist:
- Nicht ausweichen
- Auf eine Kollision vorbereiten
- Lenkrad festhalten
- Weiter abbremsen
Nach einem Zusammenstoß sollten Sie:
- An den Fahrbahnrand fahren
- Warnblinker einschalten
- Warnweste anlegen
- Vorsichtig aussteigen und Überblick verschaffen
- Unfallstelle absichern (Warndreieck)
Auf Bundesautobahnen gilt: Verlassen Sie das Fahrzeug und begeben sich hinter die Schutzplanke.
Wichtige Hinweise
Verletzte oder tote Wildtiere dürfen nicht mitgenommen werden, da dies den Tatbestand der Jagdwilderei erfüllen könnte. Benachrichtigen Sie die Polizei oder, wenn bekannt, die Jagdberechtigten. Eine Wildunfallbescheinigung erhalten Sie von Jagdberechtigten oder der Polizei.
Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash
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