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Zoll zieht gefährliche Freizeitartikel in Hamburg aus dem Verkehr

von Nordische Post
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HZA-HH: Trinkhalme und Himmelslaternen beim Zoll

Hamburg (ots) – Sommer, Sonne und Ferienzeit: Da ist die Nachfrage nach Freizeitartikeln groß. Im Sinne des Verbraucher- und Umweltschutzes musste der Zoll in Hamburg jedoch in den letzten Wochen mehrfach gefährliche Waren aus dem Verkehr ziehen.

3.000 Himmelslaternen aus China

Am 06.08.2024 entdeckten Beschäftigte des Zollamts Hamburg 3.000 Stück von sogenannten Himmelslaternen in einem Sammelgutcontainer. Diese fliegenden Lampions stammen aus China und sind laut Gesetz (§3 15. ProdSV) Erzeugnisse, von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben von Menschen, Tieren sowie für Sachwerte ausgeht. Daher dürfen sie nicht auf den deutschen Markt gelangen. Die Zöllnerinnen und Zöllner stellten die Waren nach Rücksprache mit der zuständigen Marktüberwachungsbehörde sicher.

31.072 Laserpointer mit gefährlicher Leistung

Am 25.07.2024 stellten Zollbeamtinnen und -beamte des Zollamts Hamburg in einem aus China stammenden Sammelcontainer 31.072 Stück Laserpointer fest. Die Kennzeichnungen hinsichtlich der Sicherheitshinweise auf der Ware waren fehlerhaft. Infolgedessen kontaktierten die Zöllnerinnen und Zöllner die zuständige Marktüberwachungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz). Ein Test zur Messung der Laserleistung ergab, dass bei allen Modellen die zulässige Laserleistung um das Dreifache bis teils um das Neunfache überschritten wurde. Die Laserpointer werden als gefährliche Erzeugnisse eingestuft und sind für den deutschen Markt nicht geeignet.

1.854.000 Trinkhalme aus Kunststoff

Am 30.07.2024 und 15.08.2024 sollten insgesamt 1.854.000 Stück Strohhalme über das Zollamt Hamburg in den freien Warenverkehr abgefertigt werden. Die Zollbeamtinnen und -beamten überprüften die in Taiwan und Vietnam hergestellten Halme genauer, da der Verdacht bestand, dass sie aus umweltschädlichem Kunststoff gefertigt waren. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte, die zuständige Marktüberwachungsbehörde, bestätigte die Feststellungen des Zolls. Diese Trinkhalme dürfen gemäß der Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) nicht nach Deutschland eingeführt werden.

Entscheidung der Marktüberwachungsbehörden

Die Himmelslaternen, Laserpointer und Trinkhalme müssen nach Entscheidung der Marktüberwachungsbehörden entweder vernichtet oder wieder exportiert werden.

„Das Zollamt Hamburg wird fast täglich mit Produkten konfrontiert, die nicht den deutschen bzw. den EU-Bestimmungen entsprechen. So haben wir unter anderem in den letzten Wochen 71 Schlauchboote und 6.780 Stück Sonnenbrillen abgefertigt, bei denen zum Beispiel die CE-Kennzeichnungen, die Angabe zum Hersteller oder zum Einführer sowie die Sicherheitshinweise in deutscher Sprache fehlten. Diese Waren können jedoch unter Umständen noch nachgebessert und dann auf den Markt gebracht werden“,

erklärt Pressesprecherin Kristina Severon.

Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: news aktuell

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