Bundespolizei am Hamburg Airport: Verbotener Wurfstern führt zur Strafanzeige
Hamburg (ots) – Am frühen Samstagmorgen, gegen 05:30 Uhr, wurde der Flughafen Hamburg zum Schauplatz eines ungewöhnlichen Vorfalls. Ein 53-jähriger deutscher Staatsangehöriger wollte von Hamburg nach Aktio/Preveza in Griechenland reisen. Bei der Sicherheitskontrolle legte er seinen Trolley in die Gepäckwanne, was eine routinemäßige Überprüfung auslöste.
Verdächtiger Fund bei der Sicherheitskontrolle
Während die Luftsicherheitsassistenten das Gepäckstück prüften, stießen sie auf einen verdächtigen Gegenstand. Umgehend wurden Beamte der Bundespolizei hinzubeordert, die eine genauere Untersuchung des Trolleys durchführten. Dabei entdeckten sie einen Wurfstern, einen Gegenstand, der laut Waffengesetz als verboten gilt.
Sicherstellung und Strafanzeige
Die Bundespolizei reagierte umgehend und stellte den Wurfstern sicher. Der Reisende wurde über den Verstoß informiert und erhielt eine Strafanzeige wegen des Vergehens gegen das Waffengesetz. Auf die Frage, wie der Wurfstern in seinen Rucksack gelangt sei, konnte der Mann keine Erklärung abgeben.
Reise nach Griechenland fortgesetzt
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der 53-Jährige seine Reise nach Griechenland fortsetzen.
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