Schwerlast- und Containerverkehr im Fokus der Polizei
Hamburg (ots) – Am 12.09.2024 von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr führte die Polizeibehörde im Hamburger Stadtgebiet umfassende Kontrollen durch. Diese Aktion, unter der Leitung der Wasserschutzpolizei (WSP 5), hatte die Schwerpunkte auf dem Gefahrgut-, Abfall-, Schwerlast- und Containerverkehr.
Ergebnisse der Großkontrolle
Annähernd 100 Einsatzkräfte überprüften bei mobilen und stationären Kontrollen insgesamt 120 Fahrzeuge und 118 Personen. Unterstützt wurden sie von Hamburger Schutzpolizisten sowie weiteren Einsatzkräften aus Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bremen. Außerdem waren Mitarbeiter verschiedener Behörden, wie Zoll und Bundesamt für Logistik und Mobilität, Teil des Einsatzes.
Kontrollstellen und Fahrzeuge
Die Polizei richtete stationäre Kontrollstellen unter anderem am Rasthof Stillhorn-Ost an der BAB 1, am Parkplatz Altenwerder Hauptdeich an der BAB 7 sowie an einem Zollparkplatz in der Indiastraße ein. Mobile Kontrollen wurden ebenfalls im Hafen durchgeführt. Bei den Kontrollen wurden 51 Fahrzeuge mit Gefahrgütern und 18 Fahrzeuge mit Abfallprodukten kontrolliert. Elf Fahrzeuggespanne wiesen gravierende Mängel auf, was zu einem vorläufigen Fahrverbot für die Fahrer führte. Zudem wurden 25 Container auf ihre Transportsicherheit überprüft, wobei bei zehn Containern Mängel festgestellt wurden, die eine Sperrung für die weitere Beförderung nach sich zogen.
Keine Mängel bei Seeschiffen
Bei der Kontrolle von sechs Seeschiffen stellten die Spezialisten keine Mängel hinsichtlich der Einhaltung von Stau- und Trennvorschriften fest.
Strafverfahren und Ordnungswidrigkeiten
Insgesamt wurden vier Strafverfahren eingeleitet (drei wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ein Verdacht auf illegalen Aufenthalt) sowie 36 Ordnungswidrigkeitenverfahren. Bei drei Fahrzeugführenden wurden Sicherheitsleistungen in einer Gesamthöhe von 680 Euro erhoben.
Besondere Vorfälle
Ein Einsatzteam aus Schleswig-Holstein überprüfte einen 41-jährigen Fahrer eines Gefahrgut-Lkw und verdachtete ihn des Drogeneinflusses. Es wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und die Weiterfahrt untersagt. Bei einer weiteren Kontrolle stellte die Polizei fest, dass ein mit Kraftstoff beladener Tanklastzug zur Entstempelung ausgeschrieben war und möglicherweise gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen hatte. Zudem hatte der 61-jährige Fahrer keine Fahrerlaubnis für den Lkw vorweisen können, was zu entsprechenden Strafverfahren führte und ebenfalls die Weiterfahrt untersagte.
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