Verbotenes Pfefferspray führt zur Strafanzeige am Hamburg Airport
Hamburg (ots) – Am Donnerstag gegen 11:45 Uhr wurde die Bundespolizei am Hamburg Airport wegen eines verdächtigen Fundes in einer Handtasche alarmiert. Eine 39-jährige ukrainische Staatsangehörige, die auf dem Weg von Hamburg nach Brüssel war, hatte ihre Tasche bei der Sicherheitskontrolle in die Gepäckwanne gelegt.
Pfefferspray ohne erforderliche Prüfzeichen
Die Luftsicherheitsassistenten entdeckten während der Sicherheitskontrolle einen verbotenen Gegenstand in der Handtasche der Frau. Bei genauerer Überprüfung durch die Bundespolizei wurde ein Pfefferspray gefunden. Dieses wies jedoch keine erforderlichen Prüfzeichen auf und hatte auch keine Kennzeichnung zur Tierabwehr, was es laut Waffengesetz zu einem verbotenen Gegenstand macht.
Folgen für die Reisende
Daher stellte die Bundespolizei das Pfefferspray sicher und leitete ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Die Ukrainerin gab an, das Pfefferspray in der Ukraine gekauft zu haben und führte es zur Selbstverteidigung mit sich. Trotz dieser Situation konnte sie ihre Reise im Anschluss fortsetzen.
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