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Taschendieb im Bahnhof Altona gefasst: 1.200 Euro Beute entkommen

von Nordische Post
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Vorläufige Festnahme eines mutmaßlichen Taschendiebes im Hamburger Hauptbahnhof

Hamburg (ots) – Am 10.04.2025 gegen 21:00 Uhr soll es im Bahnhof Altona zu einem Taschendiebstahl durch einen 30-jährigen deutschen Staatsangehörigen gekommen sein.

Der Tatverdächtige soll sich hinter den 32-jährigen Geschädigten auf eine Sitzbank gesetzt und diesen zunächst abgelenkt haben. Im weiteren Verlauf habe der Mann dann die Geldbörse aus der Jacke gezogen und sei in unbekannte Richtung geflüchtet.

Der Geschädigte zeigte den Diebstahl bei einer Präsenzstreife der Bundespolizei im Bahnhof Altona an. In der Geldbörse befanden sich nach seinen Angaben ca. 1.200 Euro Bargeld.

Festnahme durch Zivilfahnder

Am 11.04.2025 gegen 19:15 Uhr konnten Zivilfahnder der „Einsatzeinheit Einzeldienst“ (EEE) den Tatverdächtigen im Rahmen einer Fahndung nach Taschendieben im Hauptbahnhof aufgrund der guten Videoaufzeichnungen wiedererkennen und vorläufig festnehmen.

Das Diebesgut konnte nicht mehr aufgefunden werden. Der deutsche Staatsangehörige wurde dem Bundespolizeirevier am Hamburger Hauptbahnhof zugeführt und erkennungsdienstlich behandelt.

Strafverfahren eingeleitet

Gegen den Tatverdächtigen wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Diebstahls eingeleitet. Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen musste der Mann entlassen werden.

Die weiteren Ermittlungen werden durch den Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg geführt.

Hinweis der Bundespolizei

Aus aktuellem Anlass rät die Hamburger Bundespolizei: „Taschen- und Gepäckdiebe nutzen jede Gelegenheit, um an Diebesgut zu gelangen. Erstatten Sie auf jeden Fall nach einem Eigentumsdelikt UMGEHEND eine Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Polizei. Nur so kann Ihnen die Bundespolizei auch im Nachgang weiterhelfen und wie in diesem Fall, nach entsprechender Videoauswertung von Überwachungskameras erfolgreiche Fahndungsmaßnahmen durchführen.“

Hinweis: Videomaterial kann im laufenden Strafverfahren nicht an Medien übermittelt werden.

Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: news aktuell

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