NDR Rundfunkrat beschließt Compliance-Richtlinie für die Gremien
Hamburg (ots) – Im Auftrag des Vorsitzenden des NDR Rundfunkrates, Dietmar Knecht, wurde eine bedeutende Mitteilung des NDR veröffentlicht. Der Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am 27. September 2024 der neuen Compliance-Richtlinie für die Gremien des NDR zugestimmt.
Wichtige Regelungen für Transparenz und Integrität
Die Compliance-Richtlinie umfasst Regelungen zur Vermeidung von Interessenkollisionen, zur Transparenz, zur Integrität, zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz. Zudem werden Aspekte des politischen Engagements sowie der Umgang mit Einrichtungen und Eigentum behandelt. Diese Richtlinie basiert auf der Compliance-Rahmenrichtlinie, die von der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) unter Berücksichtigung der aktuellen Vorgaben des Medienstaatsvertrags erarbeitet wurde.
Der Verwaltungsrat des NDR hatte bereits in seiner Sitzung am 20. September 2024 seine Zustimmung erteilt, unter der Bedingung, dass der Rundfunkrat die Richtlinie in derselben Fassung beschließen wird.
Einheitliche Standards im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Dietmar Knecht äußerte sich positiv zu der Entscheidung: “Der Rundfunkrat begrüßt die weitestgehende Vereinheitlichung von Regelungen zur Sicherstellung einer zeitgemäßen Compliance-Struktur ehrenamtlicher Aufsichtsgremien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.”
Darüber hinaus haben der Rundfunkrat und der Verwaltungsrat des NDR eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der ARD veröffentlicht. Auch der Rechts- und Eingabenausschuss des Rundfunkrates hat sich intensiv mit dem Thema befasst.
Unterstützung für transparentes Zusammenwirken
Dietmar Knecht betonte die Unterstützung der NDR-Gremien für die Erarbeitung des PCGK: “Mit ihm wird aufgezeigt, wie das Zusammenwirken der Geschäftsleitungen und Aufsichtsgremien in den Rundfunkanstalten organisiert ist, wie die Rundfunkanstalten untereinander zusammenarbeiten und mit ihren Beteiligungen umgehen.” Der Kodex soll Transparenz schaffen, um die Maßstäbe innerhalb der ARD nach außen zu kommunizieren und dient gleichzeitig der Selbstüberprüfung der einzelnen Rundfunkanstalten.
Zustimmung zu Produktionsverträgen
In der Sitzung hat das Gremium auch zahlreichen Produktionsverträgen zugestimmt, die zuvor eingehend im Programmausschuss sowie im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Informationstechnologien beraten wurden. Unter diesen Verträgen befinden sich unter anderem zwei Tatort-Doppelfolgen.
Foto von Moritz Kindler auf Unsplash
Original-Content: news aktuell