Landgericht Düsseldorf weist Antrag von Fanblast gegen BestFans GmbH ab
Hamburg (ots) – Die BestFans GmbH hat einen weiteren juristischen Erfolg im Rechtsstreit mit der Digital Blast GmbH („Fanblast“) erzielt. Das Landgericht Düsseldorf wies den Antrag von Fanblast auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die BestFans GmbH und deren Geschäftsführer Dennis Dahlmann vollständig zurück.
Rechtliche Hintergründe
Fanblast wollte der BestFans GmbH unter anderem die Veröffentlichung ihrer Pressemitteilung vom 10. Juni 2025 untersagen. Diese informative Mitteilung thematisierte eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg, welches bestimmte Praktiken von Fanblast untersagte. Das Düsseldorfer Gericht bestätigte, dass die Aussagen in der Pressemitteilung rechtmäßig seien und nicht als unlautere Herabsetzung oder unzulässiger Werbevergleich gewertet werden können.
Gerichtliche Entscheidung
In der Begründung stellte das Gericht klar, dass die Pressemitteilung überwiegend wahrscheinlich die Entscheidung des Landgerichts Hamburg korrekt wiedergab und ein öffentliches Informationsinteresse vorlag. Die Veröffentlichung bewegte sich im Rahmen sachlicher Berichterstattung und zulässiger Meinungsäußerung.
„Das Urteil bestätigt, dass unsere Kommunikation transparent und rechtmäßig war“ – Dennis Dahlmann, Geschäftsführer der BestFans GmbH
Dahlmann signalisierte, dass das Urteil nicht nur BestFans stärke, sondern auch anderen Unternehmen, die auf Ehrlichkeit, Verbraucherschutz und Transparenz setzen, zugutekomme.
Hintergrundinformationen
Im Mai 2025 hatte das Landgericht Hamburg auf Antrag der BestFans GmbH bestimmte Geschäftsgebaren von Fanblast aufgrund der Täuschung von Verbrauchern untersagt. Dies betraf insbesondere den Verkauf angeblich privater WhatsApp-Nummern und den Versand von Nachrichten, die angeblich vom Content Creator selbst verfasst worden seien. Im Anschluss an diese Entscheidung veröffentlichte die BestFans GmbH die besagte Pressemitteilung.
Ende Juli 2025 entschied zudem das Hanseatische Oberlandesgericht zugunsten der BestFans GmbH und äußerte, dass Fanblast durch Mitarbeiter dazu anstifte, Verbraucher zu täuschen.
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