Diskussion um Sicherheit der elektronischen Patientenakte
Hamburg (ots) – Die Sicherheit der Krankheitsdaten in der elektronischen Patientenakte (ePA) steht in der Kritik. Eine kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag legt offen, dass die ePA für die Speicherung sensibler Daten ungeeignet ist.
Risiken/Anlass
Dr. Silke Lüder, stellvertretende Bundesvorsitzende der Freien Ärzteschaft, äußert, dass trotz kleiner Korrekturen an bereits bekannten Datenschutzlücken eklatante Mängel und Probleme bestehen bleiben. Sie verweist darauf, dass das Bundesministerium für Gesundheit anscheinend keine Kenntnisse über die Verträge zwischen den Betreibern IBM und Rise hat.
Position/Zitate
„Eine eigene Überprüfung von Abhängigkeiten der Betreiberfirmen von nicht-europäischen Anbietern plant die Bundesregierung nicht, ebenso wenig eine Evaluation des Opt-out Verfahrens.“ – Dr. Silke Lüder, Freie Ärzteschaft
Der Datenschutzexperte Prof. Ulrich Kelber befürchtet, dass die Dienstleister möglicherweise gezwungen werden könnten, Daten an die US-Regierung herauszugeben. Dies betrifft auch bestehende Sicherheitsbedenken.
„Das muss jeden Demokraten, jeden Arzt, jede Ärztin und jeden Patienten heutzutage beunruhigen.“ – Dr. Silke Lüder, Freie Ärzteschaft
Angebot/Hintergrund
Wieland Dietrich, Bundesvorsitzender der Freien Ärzteschaft, ergänzt, dass die Zugriffsrechte in Deutschland unzureichend geregelt sind. Er kritisiert die Abrechnungsdaten, die von den Krankenkassen in die ePA eingestellt werden, als ungeeignet.
„Abrechnungsdaten haben eine grundsätzliche ‚Verzerrung‘ durch die Abrechnungsregelungen, die Politik und Krankenkassen den Ärzten auferlegen.“ – Wieland Dietrich, Freie Ärzteschaft
Dietrich fordert die ersatzlose Löschung dieser Abrechnungsdaten aus der ePA und betont die notwendige Beschränkung der Zugriffsrechte auf sensible Informationen.
„Die ärztliche Schweigepflicht ist unverändert ein hohes Gut – sie darf nicht einfach abgeschafft werden.“ – Wieland Dietrich, Freie Ärzteschaft
Die Freie Ärzteschaft rät Ärzten und Patientinnen sowie Patienten eindringlich, Widerspruch gegen das Anlegen einer elektronischen Patientenakte einzulegen oder diese löschen zu lassen.
Bildunterschrift: Foto von Moritz Kindler auf Unsplash
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