Presserechtliche Interessen der JEB Bereederungsgesellschaft mbH & Co KG
Hamburg (ots) – Die JEB Bereederungsgesellschaft und deren Crew lassen ihre presserechtlichen Interessen vertreten.
Rechtliche Prüfung der Berichterstattung
Aktuell wird eine rechtliche Prüfung der bestehenden Berichterstattungen vorgenommen. Dabei stellt sich heraus, dass in mehrfacher Hinsicht gegen die Grundsätze zulässiger Verdachtsberichterstattung verstoßen wird. Es werden unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet, die in die Persönlichkeitsrechte sowie das Unternehmenspersönlichkeitsrecht der Mandantschaft eingreifen. Des Weiteren äußern sich diverse Personen, teils falsch und ohne genaue Kenntnis der Vorgänge, zu der Rettungsaktion.
Stellungnahme zur Freilassungsaktion
„Der Vorwurf, unsere Mandantschaft habe ‚Timmy‘ durch eigenmächtiges Handeln im Rahmen der Freilassungsaktion verletzt, ist falsch.“ – Dr. Patricia Cronemeyer
Laut Informationen hat der Wal „Timmy“ aufgrund von erhöhtem Seegang gegen die Längsschotten der Barge gestoßen und sich dabei Kratzer zugezogen. Die Rettungsaktion wurde nach einem vorgegebenen Konzept in Kooperation mit Frau Walter-Mommert und dem Landwirtschaftsministerium durchgeführt. Der Transport des Wals war der Mandantin anvertraut.
Durchführung der Freilassung
Die erste Freilassung begann bereits am 1. Mai 2026. Nachdem das Absperrnetz entfernt worden war, kam „Timmy“ nicht heraus. Um ihn zu unterstützen, wurde ihm eine Schlinge umgelegt. Dieser Versuch musste jedoch bei Einbruch der Dunkelheit abgebrochen werden.
Am 2. Mai 2026 wurde ein zweiter Freilassungsversuch unternommen, wobei Jeffrey Foster als Begleiter und entscheidungsbefugte Person fungierte. Aufgrund des erhöhten Seegangs konnte ein sicherer Personentransfer nicht gewährleistet werden. Das Bergungsteam stellte erneut eine Verbindung zum Wal her, was zur Freilassung führte. „Timmy“ konnte daraufhin freischwimmen.
Schutz der Persönlichkeitsrechte
Die Mandantin sowie die gesamte Crew haben alle notwendigen Anstrengungen unternommen, um „Timmy“ unbeschadet in die Freiheit zu entlassen.
„Darstellungen Dritter, wonach Frau Dr. Tönnies ohne berechtigten Grund an Bord zurückgelassen worden sei, sind unwahr.“ – Dr. Patricia Cronemeyer
Die Crew trat dem Wal nicht gleichgültig oder tierverachtend gegenüber, und die Freisetzung erfolgte in keiner Weise eigenmächtig oder aus sachfremden Motiven.
Die Mandantschaft bittet um Rücksichtnahme auf die Persönlichkeitsrechte aller an der Rettungsaktion beteiligten Personen und fordert dazu auf, falschen Verdächtigungen und unwahren Tatsachen nicht nachzugehen.
Bildunterschrift: Foto von Moritz Kindler auf Unsplash
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