Festnahme am Hamburg Airport: Erschleichen von Leistungen kostet über 2.400 Euro
Hamburg (ots) – Am Montagmorgen wurde ein 37-jähriger syrischer Staatsangehöriger am Hamburg Airport festgenommen. Der Mann wollte von Hamburg nach Istanbul fliegen und stellte sich gegen 5:15 Uhr zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle. Bei der Überprüfung durch die Bundespolizei kam es zu einer Fahndungsabfrage, die ergab, dass gegen ihn gleich drei Haftbefehle vorliegen.
Haftbefehle wegen Erschleichens von Leistungen
Die Staatsanwaltschaft Dortmund hatte seit Juli 2022 wegen Erschleichens von Leistungen nach dem Mann gesucht. Die verhängte Geldstrafe belief sich auf 60 Tagessätze zu je 10 Euro. Davon war nur ein Teil beglichen worden, wodurch noch 35 Tagessätze ausstanden. Alternativ hätten 35 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt werden müssen.
Zusätzlich suchte die Staatsanwaltschaft Stade seit Februar 2023 ebenfalls nach dem Mann. Auch hier war das Erschleichen von Leistungen der Grund, und er sollte insgesamt 170 Tagessätze zu je 10 Euro zahlen, was insgesamt 1.700 Euro entspricht. Das bedeutete alternativ 170 Tage Ersatzfreiheitsstrafe.
Ein weiterer Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund wegen des Erschleichens von Leistungen bestand seit März 2023. Hier waren 40 Tagessätze zu je 10 Euro vermerkt, was 400 Euro entspricht, die ebenfalls als Ersatzfreiheitsstrafe in Betracht gezogen wurden. Insgesamt summierten sich die offenen Beträge auf 2.450 Euro.
Freund springt ein: Zahlung der Gesamtsumme
Da der Mann nicht in der Lage war, die geforderte Summe zu zahlen, führte er mehrere Telefonate. Schließlich konnte er einen Freund erreichen, der bereit war, die Gesamtsumme von 2.450 Euro zu zahlen. Der Freund begab sich zur Bundespolizei am Flughafen Hamburg und beglich die Forderung.
Entlassung nach Zahlung, Flug jedoch verpasst
Gegen 10:45 Uhr konnte der festgenommene Mann aus der polizeilichen Maßnahme entlassen werden. Dennoch hatte er seinen Flug nach Istanbul verpasst, was die Situation zusätzlich verschärfte.
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