Startseite Regio PostHamburger Post Gefährlicher Leichtsinn: Mann springt in Gleisbereich der S-Bahn Reeperbahn, um Kopfhörer zu retten

Gefährlicher Leichtsinn: Mann springt in Gleisbereich der S-Bahn Reeperbahn, um Kopfhörer zu retten

von Nordische Post
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Reeperbahn: Mann springt in Gleisbereich nach seinen Kopfhörern

Hamburg (ots) – Nach derzeitigem Ermittlungsstand soll am 17.11.2024 gegen 04:07 Uhr ein Mann (Alter: 30 Jahre) den Gleisbereich im S-Bahnhof Reeperbahn betreten haben, um seine hineingefallenen Kopfhörer aus dem Gleisbereich zu holen.

Die Stromschienen im S-Bahn-Bereich führen 1200 Volt Gleichstrom. Eine Berührung kann zu tödlichen Verletzungen führen. Zum Begehungszeitpunkt fand im S-Bahnhof Reeperbahn Regelbetrieb statt, sodass folglich jederzeit ein Zug auf dem betroffenen Gleis 1 hätte verkehren können.

Intervention durch DB Sicherheit

Diese Handlung wurde von Mitarbeitern der DB Sicherheit beobachtet. Die Zeugen erkannten die Gefahrenlage und verständigten umgehend die Bundespolizei.

Bahnbetriebliche Maßnahmen mussten nicht eingeleitet werden, da der Mann nach Aufforderung durch die Mitarbeiter der DB Sicherheit wieder selbstständig den Gleisbereich verließ.

Gespräch mit der Bundespolizei

In einem Präventionsgespräch über die Gefahren im Gleisbereich äußerte der 30-Jährige gegenüber der Bundespolizeistreife, dass seine Kopfhörer in den Gleisbereich gefallen seien. Er sei anschließend in den Gleisbereich gesprungen und habe sich keine Gedanken zu den Gefahren gemacht.

Über eine durchgeführte Videosichtung konnte die oben geschilderte Tatbegehung bestätigt werden.

Rechtsfolgen

Der afghanische Mann musste nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen wieder entlassen werden. Gegen den Betroffenen wurde ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren (unerlaubter Aufenthalt im Gleisbereich) eingeleitet.

Warnung der Bundespolizei

Aus aktuellem Anlass warnt die Hamburger Bundespolizei wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen:

“Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten! Triebfahrzeugführer von Zügen können nicht ausweichen, oftmals sind die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer.”

Dieser Artikel wurde sachlich und klar für die „Nordische Post“ verfasst, ausschließlich basierend auf der bereitgestellten Originalmeldung.

Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: news aktuell

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