Bundespolizei am Hamburg Airport: Verbotenes Pfefferspray führt zur Strafanzeige
Hamburg (ots) – Am Samstag, den [aktuelles Datum], wurde eine 34-jährige deutsche Staatsangehörige auf ihrem Weg von Hamburg nach Frankfurt von der Bundespolizei am Flughafen Hamburg gestoppt.
Sicherheitskontrolle deckt Verdächtiges auf
Gegen 10:30 Uhr hatte die Frau ihren Rucksack bei der Sicherheitskontrolle in die Gepäckwanne gelegt. Die Luftsicherheitsassistenten entdeckten dabei etwas Verdächtiges und zogen umgehend die Bundespolizei hinzu, um das Gepäckstück genauer zu überprüfen.
Illegaler Besitz von Pfefferspray
Bei der Kontrolle wurde ein Pfefferspray aufgefunden. Dieses wies nicht die erforderlichen Prüfzeichen auf und enthielt auch keine Kennzeichnung zur Tierabwehr. Somit handelte es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz.
Reaktionen der Betroffenen
Die Bundespolizei stellte das Pfefferspray sicher und leitete ein Strafverfahren gegen die Frau ein. Der Tatvorwurf beruht auf dem Verstoß gegen das Waffengesetz. Die Betroffene erklärte, dass sie das Pfefferspray zur Selbstverteidigung mitführe. Trotz des Vorfalls konnte sie anschließend ihre Reise fortsetzen.
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