Fehlerhaftes Portal zur Geltendmachung von Fluggastrechten des Bundesjustizministeriums
Hamburg (ots) – Am 27.03.2025 hat das Bundesjustizministerium unter https://service.justiz.de/fluggastrechte ein Portal online gestellt. Dieses Portal soll es juristischen Laien ermöglichen, Ansprüche auf Ausgleichszahlung nach der VO EG 261/2004 („Fluggastrechteverordnung“) ohne Anwalt im Wege der Klage geltend zu machen. Allerdings weist das Portal zahlreiche Fehler auf, die die Anwender in die Irre führen und es somit mangelhaft machen.
Fehlerhafte Anspruchsangaben
Bereits zu Beginn des Portals wird fälschlicherweise behauptet, dass für Flüge einer Entfernung über 3.500 km ein Anspruch von 400 bis 600 EUR bestehen könne. Dies ist nicht korrekt: Der Anspruch beläuft sich immer auf 600 EUR und kann in bestimmten Fällen auf 300 EUR reduziert werden.
Annullierungen und Kostenrisiken
Ein Anspruch soll zudem in Betracht kommen, wenn eine Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug mitgeteilt wird. In Wirklichkeit gibt es jedoch eine Abstufung mit verschiedenen Voraussetzungen, je nachdem ob die Mitteilung mehr als 14 Tage, weniger als 14 Tage oder weniger als 7 Tage vorher erfolgt, die jeweils andere Voraussetzungen haben.
Der Hinweis auf Kostenrisiken wird nur versteckt angeboten. Fälschlicherweise heißt es, dass bei einem erfolglosen Prozess „in der Regel“ die klagende Person die Kosten zu tragen habe. Tatsächlich trägt der Fluggast im Fall einer Abweisung der Klage immer die Kosten. Wie hoch dieses Risiko ist, wird nicht erläutert, es erfolgt lediglich ein Hinweis auf die Möglichkeit einer privilegierten Klagerücknahme. Eine klare Abgrenzung zur Erledigungserklärung bleibt aus.
Komplexität der Rechtslage
Die komplexe Rechtslage macht es für Fluggäste unmöglich, diese überblicken zu können, da viele Fragen bis heute strittig sind. Das Portal könnte dem Bundesjustizministerium somit das Gegenteil von dem erreichen, was damit beabsichtigt war. Der Selbstanspruch auf Klageerhebung könnte zu einer noch größeren Überlastung der Gerichte führen, da eine vorgeschaltete anwaltliche Beratung, die unbegründete Ansprüche aussortiert, entfällt.
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