Bundespolizei am Hamburg Airport: Verbotenes Faustmesser führt zur Strafanzeige
Hamburg (ots) – Am Dienstagmorgen, gegen 6:30 Uhr, ereignete sich am Flughafen Hamburg ein Vorfall, der die Luftsicherheitskontrolle in den Fokus rückte. Ein 17-jähriger deutscher Staatsangehöriger wollte von Hamburg nach Stuttgart fliegen und legte seinen Trolley bei der Sicherheitskontrolle in die Gepäckwanne.
Entdeckung während der Sicherheitskontrolle
Bei der Überprüfung des Gepäckstücks stellten die Luftsicherheitsassistenten etwas Verdächtiges fest. Die Beamten der Bundespolizei wurden daraufhin hinzugezogen, um das Gepäck genauer zu untersuchen.
Faustmesser sichergestellt
Bei der Kontrolle fand die Bundespolizei ein Faustmesser, das als verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz eingestuft wird. Die Beamten stellten das Messer sicher und leiteten entsprechende Maßnahmen ein.
Strafanzeige wegen Waffengesetzverstoß
Der 17-Jährige erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Auf den Tatvorwurf wollte er sich nicht äußern. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahme konnte der junge Mann aus der Kontrolle entlassen werden.
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