Verbotene Gegenstände: Polizeieinsätze am Hamburger Flughafen
Der Hamburger Flughafen war gestern Schauplatz einiger aufregender Vorfälle. Die Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg hatte alle Hände voll zu tun und konnte dabei gleich zwei potenzielle Gefahren abwenden.
Es begann am Donnerstagvormittag gegen 10:45 Uhr, als eine 25-jährige Italienerin sich auf den Weg nach Mailand machte. Alles schien zunächst ganz normal zu sein, bis die Luftsicherheitsassistenten bei der Sicherheitskontrolle in der Handtasche der Frau etwas Verdächtiges entdeckten. Sofort wurde die Bundespolizei hinzugezogen, die das Gepäckstück genauer unter die Lupe nahm. Und was fanden sie darin? Ein Pfefferspray! Doch das war nicht alles: Das Spray wies weder ein Prüfzeichen noch den Hinweis auf, dass es zur Tierabwehr vorgesehen war. Damit handelte es sich eindeutig um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die Frau bekam prompt eine Strafanzeige von der Bundespolizei ausgestellt. Zu den Vorwürfen äußerte sie sich jedoch nicht. Das Pfefferspray wurde sichergestellt und die Reisende konnte anschließend doch noch ihre Reise nach Italien antreten.
Doch damit war der turbulente Tag am Flughafen noch nicht vorbei. Am Abend gegen 17:30 Uhr folgte der nächste Vorfall: Ein 30-jähriger Iraker wollte nach Istanbul fliegen und begab sich zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle. Die Bundespolizei kontrollierte den Mann und überprüfte ihn im Fahndungssystem. Was sie dort herausfand, war äußerst brisant: Der Mann wurde seit September 2021 von der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) gesucht, weil er ohne die erforderliche Fahrerlaubnis gefahren war. Der Haftbefehl forderte entweder 70 Tage Haft oder die Zahlung von Geldstrafen in Höhe von insgesamt 2.100 Euro. Der Fluggast entschied sich für letzteres und konnte somit seine Reise fortsetzen.
Die Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg warnt Reisende erneut davor, verbotene Gegenstände mitzuführen. Diese können nicht nur zu Strafanzeigen, sondern auch zu erheblichen Verspätungen und Unannehmlichkeiten führen. Also denken Sie beim Packen Ihres Handgepäcks immer daran, keine verbotenen Gegenstände einzustecken!
Quelle: Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg, übermittelt durch news aktuell