Karlsruhe verhandelt: War die Erlösabschöpfung für Erneuerbare Energien verfassungswidrig?
Richter*innen des Bundesverfassungsgerichts befassen sich mit den Verfassungsbeschwerden von LichtBlick und weiteren Unternehmen.
In einer mündlichen Verhandlung hat das Bundesverfassungsgericht heute die Verfassungsmäßigkeit der Erlösabschöpfung bei Erneuerbaren Energien in Zeiten der Energiekrise untersucht. Die Verhandlung wurde durch eine Beschwerde von LichtBlick sowie 21 weiteren Betreibern von Solar-, Wind- und Biomassekraftwerken angestoßen. Eine Entscheidung wird frühestens in den kommenden Monaten erwartet.
Folgen der Erlösabschöpfung
Markus Adam, der Chefjurist von LichtBlick, erläuterte in Karlsruhe die weitreichenden Folgen der Erlösabschöpfung. Er betonte, dass die Intention der Politik, Verbraucher*innen in Zeiten hoher Energiepreise zu entlasten, zwar richtig gewesen sei, jedoch der eingeschlagene Weg problematisch war. “Nicht Biomasse-, Wind- und Solarparks haben im Jahr 2022 die Preise in die Höhe getrieben, sondern Gas- und Kohlekraftwerke”, so Adam.
Der Eingriff des Staates in das laufende Geschäft energiewirtschaftlicher Unternehmen basiert unter anderem auf fiktiven Erlösen. In vielen Fällen wurde mehr Geld vom Staat kassiert, als die Betreiber tatsächlich mit der Stromerzeugung verdient haben. Adam wies darauf hin, dass die Erlösabschöpfung einen tiefen Eingriff in die unternehmerische Freiheit darstellt und mit der Finanzverfassung sowie den Grundrechten nicht vereinbar sei.
Auswirkungen auf den Energiemarkt
Die Einführung der Erlösabschöpfung erfolgte mit dem Gesetz zur Strompreisbremse (StromPBG). Zwischen Dezember 2022 und Ende Juni 2023 wurden die Einnahmen von Wind-, Solar- und Biomassebetreibern abgeschöpft, um die Preisbremse zu finanzieren. Dies führte zu einem massiven Einbruch ganzer Geschäftsfelder. Ein Beispiel dafür ist der Markt für Direktlieferverträge (PPA), die dafür gedacht sind, stabile Energiepreise für Verbraucher*innen und Unternehmen zu garantieren.
Rechtmäßigkeit der Erlösabschöpfung angezweifelt
Neben LichtBlick haben auch die Branchenverbände BEE (Bundesverband Erneuerbare Energien), BWE (Bundesverband Windenergie) und BBE (Bundesverband Bioenergie) Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Erlösabschöpfung geäußert. Auch sie wurden zur Verhandlung eingeladen und um Stellungnahme gebeten.
Über LichtBlick
LichtBlick ist seit 26 Jahren ein Anbieter klimaneutraler Energielösungen. Das Unternehmen, das als Ökostrom-Pionier begann, bietet heute eine Vielzahl an Lösungen für über 1,7 Millionen Kund*innen in Deutschland an. Im Geschäftsjahr 2023/24 erzielte LichtBlick, das zum niederländischen Energiewende-Vorreiter Eneco gehört, einen Umsatz von 1,64 Milliarden Euro.
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