Bundesverfassungsgericht: Erlösabschöpfung während der Energiekrise rechtmäßig
Hamburg / Karlsruhe (ots) – Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde von LichtBlick und 21 weiteren Betreibern von Solar-, Wind- und Biomassekraftwerken abgewiesen. Die Beschwerdeführer hatten argumentiert, die Erlösabschöpfung verletze die Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie der betroffenen Unternehmen. Das Gericht beurteilte in seinem heutigen Urteil die Erlösabschöpfung als verfassungsrechtlich gerechtfertigten Eingriff in die Berufsfreiheit aufgrund der besonderen Ausnahmesituation während der Energiekrise.
Ein deutlicher Hinweis auf zukünftige Eingriffe
Markus Adam, Chefjurist von LichtBlick, äußerte sich vor Ort zur Entscheidung: „Die Richter*innen haben die Erlösabschöpfung für die Krisensituation zwar gebilligt, aber gleichzeitig anerkannt, dass der staatliche Eingriff die Grundrechte abgeschöpfter Unternehmen beeinträchtigt hat. Damit setzen sie klare Grenzen für derart tiefe Eingriffe. Diese sind nur in absoluten Ausnahmefällen verfassungskonform und angemessen – auch in Zukunft.“
Hintergrund zur Erlösabschöpfung
Die Erlösabschöpfung wurde mit dem Gesetz zur Strompreisbremse (StromPBG) eingeführt. Von Dezember 2022 bis Ende Juni 2023 wurden die Einnahmen von Wind-, Solar- und Biomassebetreibern abgeschöpft, um die Preisbremse mitzufinanzieren. In dieser Zeit hatten insbesondere Gas- und Kohlekraftwerke die Preise nach oben getrieben. Der Eingriff basierte teilweise auf der Annahme fiktiver Erlöse, was dazu führte, dass in vielen Fällen mehr Geld vom Staat kassiert wurde, als die Betreiber tatsächlich mit der Stromerzeugung verdient haben.
Folgen für den Markt
Die Folgen der Erlösabschöpfung waren gravierend: Ganze Geschäftsfelder, wie der Markt für Direktlieferverträge (PPA), brachen während des Abschöpfungszeitraums ein. Diese langfristigen Lieferverträge garantieren stabile Energiepreise für Verbraucher*innen und Unternehmen.
Stellungnahme der Branchenverbände
Bei der mündlichen Verhandlung im September hatten auch die Branchenverbände Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE), Bundesverband Windenergie (BWE) und Bundesverband Bioenergie (BBE) die Rechtmäßigkeit der Erlösabschöpfung bezweifelt.
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