Bundespolizei am Hamburg Airport: Verbotenes Pfefferspray führt zur Strafanzeige
Hamburg (ots) – Am Mittwochmorgen gegen 5:45 Uhr kam es am Hamburg Airport zu einem Vorfall, der für eine 19-jährige deutsche Staatsangehörige ernste Konsequenzen hatte. Auf ihrem Weg von Hamburg nach Ankara wurde bei der Sicherheitskontrolle in ihrer Handtasche ein verdächtiger Gegenstand entdeckt.
Sicherheitskontrolle löst Alarm aus
Die Luftsicherheitsassistenten, die für die Überprüfung des Gepäcks zuständig sind, verlangten Unterstützung von der Bundespolizei. Bei der genaueren Überprüfung stellte sich heraus, dass die Handtasche ein Pfefferspray enthielt. Da das Spray nicht die erforderlichen Prüfzeichen aufwies und auch keine Kennzeichnung zur Tierabwehr hatte, wurde es als verbotener Gegenstand im Sinne des Waffengesetzes eingestuft.
Strafanzeige und Erklärungen
Die Bundespolizei reagierte umgehend und stellte das Pfefferspray sicher. Die junge Frau erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Sie gab an, das Pfefferspray von ihrem Vater geschenkt bekommen zu haben und es zur Selbstverteidigung nutzen zu wollen.
Ausreise nach Untersuchung gestattet
Nach Abschluss der Sachbearbeitung wurde der Frau die Ausreise in die Türkei gestattet. Dieser Vorfall zeigt einmal mehr, wie wichtig die Sicherheitskontrollen an Flughäfen sind und welche Konsequenzen das Mitführen verbotener Gegenstände haben kann.
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