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Bundespolizei arrestiert gesuchten Mann mit vier Haftbefehlen im Bahnhof Hamburg Harburg

von Nordische Post
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Bundespolizei nimmt Mann mit 4 Haftbefehlen fest

Hamburg (ots) – Am 04.01.2025 gegen 12:54 Uhr nahmen Bundespolizisten einen mit 4 Haftbefehlen gesuchten Mann (Alter: 41 Jahre) im Bahnhof Hamburg Harburg fest.

Festnahme nach Fluchtversuch

Zuvor fuhr der deutsche Staatsangehörige mit einem Metronomzug auf der Strecke Lüneburg – Hamburg Harburg ohne eine gültige Bahnfahrkarte. Da der Mann gegenüber einem Zugbegleiter eine Bahnfahrkarte vorzeigte, die auf eine andere Person ausgestellt war, wurde die Bundespolizei zu diesem Sachverhalt zum nächsten Halt des Zuges im Bahnhof Hamburg Harburg angefordert.

Während der bundespolizeilichen Maßnahmen auf dem Bahnsteig versuchte der 41-Jährige plötzlich durch Weglaufen zu fliehen, stolperte jedoch nach einigen Metern und kam zu Fall. Am Boden liegend wurde der Mann umgehend von den Bundespolizisten widerstandslos gefesselt.

Überprüfung der Personalien

Eine Überprüfung der Personalien des Mannes ergab folgende 4 Ausschreibungen zur Festnahme:

  1. 5 Tage Restersatzfreiheitsstrafe oder eine sofortige Zahlung von 150 EUR, Straftat: Betrug durch Unterlassen, ursprüngliche Strafe: 40 Tagessätze zu jeweils 30 EUR
  2. 18 Tage Restersatzfreiheitsstrafe oder eine sofortige Zahlung von 540 EUR, Straftat: Körperverletzung, ursprüngliche Strafe: 90 Tagessätze zu jeweils 30 EUR
  3. 34 Tage Restersatzfreiheitsstrafe oder eine sofortige Zahlung von 1462 EUR, Straftat: Fahrlässige Körperverletzung und Sachbeschädigung, ursprüngliche Strafe: 60 Tagessätze zu 43 EUR
  4. 51 Tage Restersatzfreiheitsstrafe oder eine sofortige Zahlung von 1530 EUR, Straftat: Beleidigung, ursprüngliche Strafe: 90 Tagessätze zu jeweils 30 EUR

Der Gesuchte hatte bislang somit eine geforderte Gesamtgeldstrafe von 3682 EUR nicht gezahlt und muss jetzt noch eine Ersatzfreiheitstrafe von 108 Tagen verbüßen.

Überführung in Haftanstalt

Der Deutsche wurde anschließend dem Bundespolizeirevier Hamburg Harburg zugeführt. Eine Alkoholisierung konnte nicht festgestellt werden. Ein angeforderter Amtsarzt bestätigte die Gewahrsamsfähigkeit.

Da die gesuchte Person nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen die haftbefreienden Beträge nicht bezahlen konnte, wurde sie einer Haftanstalt zugeführt.

Einleitung eines Strafverfahrens

Zusätzlich wurde gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen der Straftaten „Betrug und Erschleichen von Leistungen“ eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen in diesem Verfahren werden vom Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg geführt.

Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: news aktuell

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