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Auch im Sommerurlaub: Zoll Hamburg stellt unsichere Waren sicher

Auch im Sommerurlaub: Zoll Hamburg stellt unsichere Waren sicher

„Aufgepasst, Sommerurlauber! Zoll Hamburg stellt gefährliche Waren sicher – darunter Walrosszahn und Schildkrötenpanzer. Alle Infos hier!“

Nordische Post 5 Monaten ago 0 0


Sensationelle Warenfunde des Zolls in Hamburg – Diese Souvenirs sind verboten!

In Hamburg ist der Sommer in vollem Gange und auch der Zoll hat alle Hände voll zu tun, um den Warenverkehr zu überwachen. Doch nicht nur verbotene Waren wurden sichergestellt, auch der Bedarf an Freizeitgegenständen steigt bei sonnigem Wetter. Das Hauptzollamt Hamburg hat in den letzten Wochen eine Vielzahl an importierten Waren aus China konfisziert, die als unsicher oder gesundheitsgefährdend eingestuft wurden.

Die Liste der beschlagnahmten Waren ist beeindruckend: 1441 Reiseadapter, 7 E-Scooter und 144 E-Bikes, 537 Pollenmaschinen, 48 Kajaks, 258 aufblasbare Schlauchboote, 2.241 gefälschte Herren Parfüms, 215 Piratenmasken und Piratenschwerter, 30 Gaskocher, 1 Gasgrill, 200 Tischkühlschränke, 5 Mini-Bagger, 4.008 Stück Spielzeug für Kleinkinder zum Auffädeln und 15.600 Gaskartuschen mit Kühlmitteln für Auto-Klimaanlagen. In vielen Fällen fehlten die vorgeschriebenen Kennzeichnungen, Gebrauchsanweisungen oder Angaben des Herstellers. Daher wurden die Waren in Absprache mit der Marktüberwachungsbehörde sichergestellt.

„Auch in der Urlaubszeit müssen Verbraucher vor unsicheren Waren geschützt werden“, betont Pressesprecherin Kristina Severon. Der Zoll appelliert daher an alle Urlauber, besonders auf die Reisefreimengen zu achten. Immer wieder fallen bei der Abfertigung von Passagieren Reisende auf, die bewusst oder aus Unwissenheit die Freimengen überschreiten.

Doch auch wer sich Souvenirs aus dem Urlaubsland zuschicken lassen möchte, muss aufpassen. Das Zollamt Hamburg hat kürzlich einen Schmuggelversuch entdeckt und einen Container aus Namibia kontrolliert. Dabei wurden ein Walrosszahn und zwei Schildkrötenpanzer gefunden, für die keine erforderlichen Genehmigungen nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen vorgelegt werden konnten.

Damit die Rückkehr aus dem Traumurlaub nicht von bösen Überraschungen begleitet wird, gibt der Zoll einige Tipps: Vor der Einreise aus Nicht-EU-Ländern sollte man sich auf zoll.de über die geltenden Souvenirmengen und Einfuhrgrenzen informieren. Grundsätzlich sind Wareneinfuhren aus Nicht-EU-Ländern bis zu einem Warenwert von 300 Euro abgabenfrei. Bei Flug- oder Seereisenden gilt sogar ein Warenwert von bis zu 430 Euro. Für Reisende unter 15 Jahren liegt die Grenze bei 175 Euro.

Es gibt jedoch bestimmte Waren, wie Tabakwaren, Alkohol und alkoholartige Getränke, bei denen bestimmte Freimengen zu beachten sind. Diese dürfen nicht überschritten werden. Auch sollten Reisende von verbotenen Waren wie illegalen Substanzen und gefälschter Markenware die Finger lassen, da hier auch strafrechtliche Konsequenzen drohen können.

Bei Reisen innerhalb der EU sind grundsätzlich keine Beschränkungen zu beachten, außer bei bestimmten Genussmitteln wie Alkohol und Tabakwaren, für die EU-weit nationale Verbrauchsteuern erhoben werden.

Für weitere Informationen steht das Hauptzollamt Hamburg gerne zur Verfügung.

Quelle:
Hauptzollamt Hamburg, übermittelt durch news aktuell

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