Ist Anstoßen wirklich anstößig?
Hamburg (ots) – Umgangsformen-Gerüchte gibt es viele. Doch warum sich gerade das Thema Anstoßen als eines der hartnäckigsten erweist, ist unerklärlich. Klar hingegen ist: Die Aussage: „Anstoßen ist anstößig“ verwirrt und ärgert viele Menschen. Sie fragen sich: „Benehme ich mich denn tatsächlich daneben oder gar anstößig, wenn ich zum Beispiel mit einem Geburtstagskind beim abendlichen Essen anstoße?“ Die Antwort: „Nein, ganz sicher nicht, wenn einige Details beachtet werden.“
Anstoßen bei offiziellen Anlässen
Bei offiziellen Essen und in großer Runde wird prinzipiell zugeprostet. Im kleinen Kreis, vorrangig bei Feiern, bei denen es ein „Jubelkind“ gibt, oder in zwangloser Gesellschaft ist das Anstoßen in Deutschland eine alte Sitte. Allerdings sollte das überwiegend nur ein Mal geschehen und der Impuls dazu geht immer von den Gastgebern aus. Ein höflicher Gast bietet es nicht von sich aus an.
Ausnahmen beim Anstoßen
„Anstoßausnahmen“ in großer Runde sind zum Beispiel Stehempfänge und Silvesterfeiern. In Deutschland ist dann das Anstoßen, auch im Stehen und unter Umständen mit Fremden, üblich. Blickkontakt gehört stets dazu.
Änderungen in den Gepflogenheiten
Zwei frühere Gepflogenheiten sind überholt. Die älteste Version war, dass ausschließlich mit Wein, Sekt oder Champagner ohne Fauxpas angestoßen werden konnte. Die erweiternde Empfehlung dazu, um Menschen nicht auszugrenzen, die auf alkoholische Getränke verzichten wollen, lautet: Selbstverständlich werden diese in eine Anstoßrunde – ebenso, wenn zugeprostet wird – einbezogen, etwa mit Mineralwasser. Darüber hinaus gilt heute: Wenn beim Essen in kleiner Runde oder bei informellem Beisammensein angestoßen wird, spielt es keine Rolle mehr, um welches Getränk es sich handelt.
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