Nach Personenunfall im S-Bahnhof Hammerbrook: Ermittlungen führen zu Festnahme
Hamburg (ots) – Am 03.02.2025 gegen 02:29 Uhr stürzte ein offensichtlich alkoholisierter Mann (Alter: 53 Jahre) ohne Fremdeinwirkung im S-Bahnhaltepunkt Hammerbrook vom Bahnsteig in das Gleis 2. Er wurde gegen 04:14 Uhr von einer S-Bahn überrollt und anschließend von Einsatzkräften der Bundespolizei, Landespolizei und Feuerwehr gerettet.
Siehe dazu auch die veröffentlichte Pressemitteilung „Verletzter Mann nach Gleissturz in Hamburger S-Bahnstation“ vom 03.02.2025 um 07:55 Uhr.
Nach einer eingehenden Videoauswertung und weiteren Ermittlungen konnte die Bundespolizeiinspektion Hamburg feststellen, dass am 03.02.2025 gegen 02:34 Uhr eine zunächst unbekannte, männliche Person den Verunfallten im Gleisbereich entdeckt und zu ihm in den Gleisbereich hinabgestiegen ist. Dort soll der Tatverdächtige mehrere Gegenstände von dem regungslos liegenden Verletzten entwendet haben. Anschließend verließ er den Gleisbereich ohne Hilfeleistungen in unbekannte Richtung mit dem Stehlgut, darunter ein Rucksack.
Aufgrund des guten Videomaterials konnten Fahndungsbilder des Tatverdächtigen erstellt werden. Durch die Landespolizei sowie die Bundespolizei wurde eine gezielte Fahndung nach der gesuchten Person durchgeführt.
Gegen 20:35 Uhr konnte der Tatverdächtige (Alter: 45 Jahre) in der Nähe des Hamburger Hauptbahnhofs durch Zivilfahnder der Landespolizei zweifelsfrei wiedererkannt und festgenommen werden. Bei der Festnahme führte der russische Staatsangehörige den entwendeten Rucksack mit sich.
Zuständigkeitshalber wurde die Person an die Bundespolizei übergeben und einem Bundespolizeirevier zugeführt. Die Haftprüfung erfolgte durch den Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg. Nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung wurde der Tatverdächtige der Untersuchungshaftanstalt zugeführt.
Gegen den bereits wegen Eigentumsdelikten polizeilich bekannten Mann wird nun ein Strafverfahren unter anderem wegen der Straftaten „Besonders schwerer Fall des Diebstahls“ und „Unterlassene Hilfeleistung“ geführt.
Hinweis: Videomaterial aus den Überwachungskameras kann im laufenden Strafverfahren nicht an Medienvertreter übermittelt werden.
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