Alkoholisierter Mann betritt Bundespolizeirevier mit verbotenem Einhandmesser
Hamburg (ots) – Am 01. November 2025 gegen 05:30 Uhr trat ein offensichtlich alkoholisierter 57-jähriger Mann in das Bundespolizeirevier am Hamburger Hauptbahnhof ein, um eine Diebstahlsanzeige aufzugeben.
Tatablauf und Sicherheitsmaßnahmen
Im Wartebereich des Bundespolizeireviers verbrachte der Mann die kurze Wartezeit. Nachdem er aufgefordert wurde, zum Anzeigen-Tresen zu kommen, legte er ein nach dem Waffengesetz verbotenes Einhandmesser auf seinem Sitzplatz ab. Dieses wurde umgehend von einem Bundespolizisten sichergestellt. Zudem durchsuchten die Beamten die Kleidung des Mannes zur Eigensicherung auf weitere gefährliche Gegenstände.
Folgen und Ermittlungen
Es wurden keine weiteren Waffen oder gefährlichen Objekte gefunden. Der Mann, von dem Atemalkohol ausging, lehnte jedoch eine Atemalkoholkontrolle ab. Er gab an, dass ihm seine Geldbörse vor etwa einer Stunde gestohlen worden sei, woraufhin die Bundespolizei ein entsprechendes Strafverfahren gegen Unbekannt einleitete.
Bußgeldverfahren und Regelungen
Gegen den 57-Jährigen aus dem Hamburger Süden wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Danach konnte er das Bundespolizeirevier ohne das Einhandmesser wieder verlassen.
Zusätzlich gelten die Bestimmungen des Waffengesetzes sowie die Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Hannover, die das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen und Messern in mehreren Hamburger Bahnhöfen untersagt.
Bildunterschrift: Von Bundespolizisten sichergestelltes Einhandmesser bei der Anzeigenaufnahme im Bundespolizeirevier am Hamburger Hauptbahnhof – Foto-Quelle: Bundespolizeiinspektion Hamburg
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