Gleissturz im S-Bahnhaltepunkt Billwerder-Moorfleet
Hamburg (ots) – Nach derzeitigem Ermittlungsstand der Bundespolizeiinspektion Hamburg stürzte am 23.03.2025 gegen 05:13 Uhr im S-Bahnhaltepunkt Billwerder-Moorfleet ein Mann (Alter: 24 Jahre) ohne Fremdeinwirkung vom Bahnsteig auf die S-Bahngleise (Gleis 1).
Schnellbremsung des Triebfahrzeugführers
Der Triebfahrzeugführer einer einfahrenden S2 leitete bei Erkennen der Person sofort eine Schnellbremsung ein. Fahrgäste wurden nicht verletzt.
Selbstständige Rückkehr auf den Bahnsteig
Als die S-Bahn zum Stillstand kam, konnte sich der 24-Jährige selbstständig vor die S-Bahn begeben, weshalb derzeit davon ausgegangen wird, dass sich der Mann im Sicherheitsraum unter dem Bahnsteig befand.
Notruf und medizinische Versorgung
Reisende zogen den polnischen Staatsangehörigen auf den Bahnsteig und setzten einen Notruf ab. Im weiteren Verlauf setzte sich der Mann in die stehende S-Bahn, wo er von Kräften der Landespolizei angetroffen und zum Aussteigen aufgefordert wurde.
Ermittlungen und Gesundheitszustand
Anschließend trafen Kräfte der Bundespolizei ein und übernahmen die weiteren Ermittlungen. Ein angeforderter Rettungswagen brachte den 24-Jährigen, der äußerlich keine Verletzungen aufwies, in ein Krankenhaus.
Da der Mann auf die eingesetzten Kräfte einen stark alkoholisierten Eindruck machte, wurde über die Staatsanwaltschaft ein Bereitschaftsrichterbeschluss zur Blutentnahme erwirkt. Der Triebfahrzeugführer stand unter dem Eindruck des Geschehens und musste abgelöst werden.
Strafverfahren eingeleitet
Gegen den polnischen Staatsangehörigen wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen werden durch den Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg geführt.
Sicherheitswarnung der Bundespolizei
Aus aktuellem Anlass warnt die Hamburger Bundespolizei wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen: „Leider kommt es durch alkoholisierte Personen, verbunden mit leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen, immer wieder zu Unfällen. Triebfahrzeugführer von Zügen können nicht ausweichen, oftmals sind die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer.“
Hinweis: Das Videomaterial der Überwachungskameras kann im Rahmen des laufenden Strafverfahrens nicht an Medienvertreter weitergegeben werden.
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