Angriff auf Bundespolizisten in Harburg
Hamburg (ots) – Am 24. Oktober 2024 kam es gegen 20:30 Uhr in einem Fernverkehrszug, der in Richtung Bahnhof Hamburg-Harburg fuhr, zu einem Vorfall, der die Bundespolizei auf den Plan rief.
Randalierende Fahrgäste
Bei der Ankunft des Zuges auf Gleis 2 im Bahnhof Harburg wurden mehrere Streifen der Bundespolizei eingesetzt. Zeugen, darunter auch Zugbegleiter, berichteten, dass die zwei männlichen Fahrgäste keine gültigen Fahrkarten vorzeigen konnten und sich aggressiv verhielten. Das Zugpersonal lehnte eine Weiterfahrt ab und schloss die Männer aus.
Widerstand bei der Festnahme
Auf dem Bahnsteig kam es dann zu einem Übergriff. Ein 21-jähriger deutscher Mann soll einen Bundespolizisten weggestoßen haben. Dieser wurde daraufhin unter erheblichem Widerstand zu Boden gebracht und gefesselt. Ein zweiter Mann, ebenfalls 21 Jahre alt und polnischer Staatsangehöriger, versuchte, die Festnahme aktiv zu behindern, wurde jedoch ebenfalls überwältigt.
Verletzungen und Beleidigungen
Während der Festnahme verletzte der polnische Tatverdächtige einen Bundespolizisten (Alter: 23 Jahre) im Gesicht, was zu sichtbaren, blutenden Kratzspuren führte. Zudem wurden die Bundespolizisten während des gesamten Einsatzes fortlaufend beleidigt und bedroht.
Alkoholisierung und Drogenbefund
Bei Atemalkoholkontrollen stellte die Bundespolizei beim deutschen Mann einen Wert von 0,49 Promille und beim Polen 0,80 Promille fest. Darüber hinaus war der Drogenschnelltest beim Polen positiv.
Erstversorgung und Ermittlungen
Eine angeforderte Rettungswagenbesatzung führte bei den Tatverdächtigen eine Erstversorgung in der Wache durch. Eine Mitnahme ins Krankenhaus war nicht erforderlich. Der verletzte Bundespolizist musste jedoch zur Begutachtung ins Krankenhaus, blieb aber danach dienstfähig.
Zukünftige Schritte
Ermittlungen ergaben, dass gegen den wohnsitzlosen Polen bereits drei weitere Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung von verschiedenen Staatsanwaltschaften bestanden. In Absprache mit dem Landeskriminalamt der Landespolizei Hamburg wurde entschieden, dass der deutsche Staatsangehörige entlassen wird, während der polnische Staatsangehörige zur Untersuchungshaftanstalt zugeführt wird. Die weiteren Ermittlungen übernimmt der Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg.
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