Vorläufige Festnahme zweier Personen auf der Autobahn 1
Delmenhorst (ots) – Am Dienstag, dem 28. Januar 2025, wurden auf der Autobahn 1 im Bereich der Anschlussstelle Wildeshausen-Nord zwei Personen vorläufig festgenommen. Der Verdacht besteht auf unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln.
Details zur Verkehrskontrolle
Beamte der Autobahnpolizei beabsichtigten gegen 14:15 Uhr, einen mit zwei Männern besetzten Kleinwagen auf einem Parkplatz an der Anschlussstelle Wildeshausen-Nord zu kontrollieren. Noch bevor der Kleinwagen zum Stehen kam, sprang der Beifahrer aus dem rollenden Auto und flüchtete zu Fuß über den Zubringer in Richtung Bundesstraße.
Flüchtiger Mann gestellt
Durch sofort verständigte Unterstützungskräfte konnte der Mann dank einer Zeugin in einem Waldstück im Bereich der Straße „Zum Hubertus“ gestellt werden. Diese hatte zuvor einen unbekannten Mann in ihrem Garten gesehen und den Beamten entscheidende Hinweise zu seiner Fluchtrichtung gegeben. Der 25-jährige Mann aus Cloppenburg war im Besitz einer geringen Menge Marihuana und führte rund 500 Euro in vielen kleinen Scheinen mit sich.
Weitere Beweismittel sichergestellt
Bei der Absuche seines möglichen Fluchtwegs fanden die Beamten mit Unterstützung eines Rauschgiftspürhundes zunächst ein eingeschaltetes Smartphone und kurze Zeit später einen mit weißem Pulver gefüllten Beutel. Es handelte sich um rund 500 Gramm Kokain. Der 25-Jährige wurde wegen des Verdachts des unerlaubten Handels mit Kokain in nicht geringer Menge vorläufig festgenommen, alle Gegenstände wurden beschlagnahmt.
Fahrer des Kleinwagens ebenfalls festgenommen
Der 28-jährige Fahrer des Kleinwagens, der im Fahrzeug geblieben war, zeigte Anzeichen einer möglichen Beeinflussung durch Drogen. Die Entnahme einer Blutprobe war erforderlich, auch er wurde wegen möglicher Beteiligung am unerlaubten Handel vorläufig festgenommen.
Durchsuchung und Entlassung der Beschuldigten
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg wurde die Durchsuchung der Wohnungen der beiden Cloppenburger angeordnet. Bei dieser Durchsuchung konnten keine weiteren Rausch- oder Beweismittel gefunden werden. Wegen fehlender Haftgründe wurden die Beschuldigten am Mittwoch, dem 29. Januar 2025, aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen, die Ermittlungen dauern jedoch an.
Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash
Original-Content: news aktuell